Der Bürgerbeauftragte weist auf den Zuständigkeitsfinder Thüringen bei der Behördensuche hin
Personalausweis, Elterngeld oder den Hausbau beantragen? Wer ist wofür zuständig?
Im viel zitierten Behördendschungel verirren sich leicht viele Bürgerinnen und Bürger. Es fällt nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner für das eigene Anliegen zu finden.
Der Thüringer Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg begrüßt daher den vom Freistaat Thüringen eingerichteten internetgestützten „Zuständigkeitsfinder“. Dieses Online-Portal stellt Informationen darüber bereit, bei welcher Behörde welches Anliegen bearbeitet wird. Dazu kann der Nutzer auch spezifische Hinweise der Behörde, wie Kontaktdaten oder Öffnungszeiten, abrufen. Gleichzeitig finden sich die entsprechenden Formulare für spezifische Anliegen in dem Online-Portal.
Den Zuständigkeitsfinder finden Sie auf dem Serviceportal des Freistaats Thüringen.
Klicken Sie hier, um direkt zum Zuständigkeitsfinder Thüringen zu gelangen.