Skip to main content
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie haben Probleme mit einer Thüringer Behörde? Fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Ich befasse mich mit Ihrem Anliegen und mache mich für eine einvernehmliche Lösung stark.
Als Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen helfe ich Ihnen in allen Fällen, in denen Sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung in Thüringen betroffen sind. Ich schaue genau hin, überprüfe, berate und unterstütze Sie.
Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Meine Hilfe ist kostenfrei. 

 

Ich kann:

  • schwierige Sachverhalte wahrnehmen und rechtliche Zusammenhänge erklären,
  • die Landesregierung und Behörden des Landes und der Kommunen um Auskunft bitten,
  • Ortstermine durchführen,
  • Akteneinsicht nehmen und
  • individuell auf Ihr Problem eingehen.

Ich kann nicht tätig werden, wenn:

  • Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
  • wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
  • das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
  • Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft.

Rechtsgrundlagen und Amtsverhältnis

Der Bürgerbeauftragte wird vom Thüringer Landtag gewählt. Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Das Amt führt er gerecht und unparteiisch. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte die Rechtlichen Grundlagen herunterladen.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten