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  • Democh sitzt am Tisch im Veranstaltungsraum und schaut nach vorn zum Sprecher
    Claudia Democh bei der Regionalkonferenz „Barrierefreie Kommunikation im digitalen Zeitalter“
  • Teambild mit MP und LTP im Foyer des Landtags am Stand der Bürgerbeauftragten
    Beim Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag stellten sich die neue Bürgerbeauftragte und ihr Team den Fragen der Bürger. Foto: Jakob Schröter
  • Gruppenbild der Teilnehmer
    Tagung der kommunalen Bürgerbeauftragten Thüringens in Erfurt
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an die Bürgerbeauftragte wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes der Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen der Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte die Rechtlichen Grundlagen herunterladen.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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Ihr Weg zur Bürgerbeauftragten