Historie
"Der Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige, mit Ansehen und Autorität versehene Anlaufstelle für alle, die Entscheidungen des Staates hinterfragen oder zumindest erklärungsbedürftig finden. Seinem Aufgabengebiet an der Nahtstelle zwischen Parlament, Verwaltung und Bürger gemäß ist er Fürsprecher und Vermittler, Dolmetscher und Lotse. Gerade der unkomplizierte Zugang zum Bürgerbeauftragten und dessen vielfältige Hilfestellungen schaffen etwas, worauf unsere parlamentarische Demokratie dringend angewiesen ist: Bürgernähe.“
(Birgit Diezel, Landtagspräsidentin, Januar 2011)
Die bisherigen Bürgerbeauftragten:
2001 – 2007 Dr. Karsten Wilsdorf
2007 – 2013 Silvia Liebaug
seit 2013 Dr. Kurt Herzberg
Mit Beschluss vom 25. Mai 2000 verabschiedete der Thüringer Landtag das „Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten – Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG). Es trat am 6. Juni 2000, einen Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, in Kraft.
Am 15. Dezember 2000 wurde Dr. Karsten Wilsdorf vom Thüringer Landtag zum ersten Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen gewählt und nahm am 25. Januar 2001 nach seiner Bestellung und Verpflichtung durch die Präsidentin des Thüringer Landtags die Arbeit auf. Im Januar verabschiedete sich Dr. Karsten Wilsdorf in den Ruhestand. Am 15. Mai 2007 novellierte der Thüringer Landtag sowohl das Bürgerbeauftragten- als auch das Petitionsgesetz und wählte am 22. Juni 2007 Silvia Liebaug zur neuen Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen.
Ihr folgte am 21. November 2013 Dr. Kurt Herzberg, der das Amt bis heute, nunmehr in seiner zweiten Amtszeit, bekleidet. 2016 feierte der Thüringer Landtag den 15. Jahrestag der Wahl des 1. Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und im Jahr 2021 bereits den 20. Jahrestag. Seit Bestehen der Institution gingen insgesamt mehr als 18.300 Anliegen im Büro des Bürgerbeauftragten ein (Stand 31.12.2023).