Das ist die Internet-Seite von dem Bürger-Beauftragten von Thüringen. Herzlich willkommen!
Auf der Internet-Seite lesen Sie:
Wann kann mir der Bürger-Beauftragte helfen?
Wann unterstützt mich der Bürger-Beauftragte nicht?
Wie erreiche ich den Bürger-Beauftragten?
Wann kann mir der Bürger-Beauftragte helfen?
Der Bürger-Beauftragte unterstützt Sie, wenn Sie ein Problem mit einer Behörde oder mit einem Amt haben.
Der Bürger-Beauftragte hilft dabei, eine Lösung zu finden.
Der Bürger-Beauftragte unterstützt jeden Bürger in Thüringen.
Für die Unterstützung müssen Sie kein Geld bezahlen.
Vielleicht haben Sie einen Brief von einer Behörde bekommen.
Sie verstehen nicht, was die Behörde in dem Brief schreibt.
Und was die Behörde Ihnen sagen möchte.
Der Bürger-Beauftragte erklärt Ihnen,
was die Behörde in dem Brief geschrieben hat.
Vielleicht haben Sie einen Brief an ein Amt geschrieben.
Das Amt hat Ihnen eine Antwort geschickt.
Sie glauben:
Das Amt hat nicht verstanden, was Sie in dem Brief geschrieben haben.
Der Bürger-Beauftragte fragt für Sie beim Amt nach.
Er erklärt dem Amt, was Sie dem Amt sagen möchten.
Vielleicht haben Sie dem Amt einen Brief geschrieben.
Das Amt hat Ihnen nicht geantwortet.
Der Bürger-Beauftragte fragt beim Amt nach, wann die Antwort kommt.
Wann unterstützt mich der Bürger-Beauftragte nicht?
Der Bürger-Beauftragte kann Sie nicht unterstützen:
Wenn Sie mit Ihrem Problem schon bei Gericht waren
Wenn sich die Staats-Anwaltschaft schon um Ihr Problem kümmert.
Wenn Sie sich schon beim Staat darüber beschwert haben, was die Behörde gemacht hat.
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter haben oder mit ihrem Arbeitgeber haben.
Wie erreiche ich den Bürger-Beauftragten
Sie können den Bürger-Beauftragten immer anrufen.
Der Bürger-Beauftragte hat Sprech-Tage.
Dann können Sie den Bürger-Beauftragten treffen.
Sie können dem Bürger-Beauftragten eine Nachricht schreiben.
Benutzen Sie dafür das Feld auf dieser Internetseite.