Glossar
Das Glossar erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus den Themen des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen.
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Abgaben sind Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben.
Abwasserabgabe ist eine Abgabe für die Einleitung von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in ein Gewässer. Rechtsgrundlage ist das ➤ Abwasserabgabengesetz. Die Abwasserabgabe wir durch die Länder erhoben. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers (gem. § 3 Absatz 1 AbwAG).
Zum Abwasserabgabengesetz gibt es aber, da es von den Bundesländern angewendet wird, jeweils landeseigene Ausführungsgesetze. So auch in Thüringen, wo das „Thüringer Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz“ (Thüringer Abwasserabgabengesetz) gilt.
Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ➤ Abgaben zu zahlen.
Abwassergebühren sind ➤ Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalisation, Kläranlage) von den Benutzern erhoben werden. Die Rechtsgrundlage für den Erlass von entsprechenden Gebührensatzungen sind die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer, in Thüringen das ➤ ThürKAG.
Eine Einrichtung, die Schülern, Berufsanfängern und Berufserfahrenen Hilfe auf dem Arbeitsmarkt anbietet. In Deutschland sind die Agenturen für Arbeit (früher „Arbeitsamt“) und ihre Geschäftsstellen die örtlichen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit. Das Angebot reicht von kostenloser Beratung über Vermittlung und Förderung bis hin zu finanzieller Hilfe.
Die Rente wegen Alters ist eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen ➤ Rentenversicherung. Anspruch auf Altersrente hat der- bzw. diejenige, der eine maßgebliche, vom Gesetzgeber festgelegte Altersgrenze erreicht und bestimmte Beiträge entrichtet hat (Leistungen aus der Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte mindestens für einen bestimmten Zeitraum der Versicherung angehört hat. Diese sogenannte Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, um Leistungen aus der gesetzlichen Rente in Anspruch nehmen zu können.
Kostenlose Beratungen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Schule, Beruf und Studium) bietet das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) in Thüringen. Mehr Informationen unter ➤ www.iq-thueringen.de.
Anliegen sind von Bürgern vorgetragene Fragen, Probleme, Wünsche, Anliegen und Vorschläge. ➤ Petitionen (Bitten, Beschwerden, Forderungen, Vorschläge zur Gesetzgebung) leitet der ➤ Bürgerbeauftragte an den zuständigen ➤ Petitionsausschuss weiter.
Jeder hat das Recht, ein Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu richten. Dies kann sowohl mündlich (per ➤ Telefon, in einer ➤ Bürgersprechstunde) als auch schriftlich (➤ per Post, Fax, ➤ E-Mail, ➤ Onlineformular) geschehen.
‚Äquivalenzprinzip‘ ist ein Begriff aus dem Gebührenrecht. Danach muss zwischen der vom Bürger geforderten ➤ Gebühr und der von der Verwaltung hierfür erbrachten Leistung (z.B. Lieferung von Trinkwasser, Verwaltungstätigkeit) ein angemessenes Verhältnis bestehen. Das Ä.-Prinzip kommt insbesondere bei der Gestaltung der Trink- und Abwasserbeseitigungsgebühren zur Anwendung und drückt sich im Wirklichkeitsmaßstab und Wahrscheinlichkeitsmaßstab aus.
Weiterführende Informationen finden Sie ➤ hier.
Arbeitslosengeld I ist eine Unterstützungsleistung des Staates bei persönlichem Verlust des Arbeitsplatzes. Die Höhe orientiert sich an der Höhe des Arbeitsentgeltes vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit.
Arbeitssuchende bzw. -lose müssen sich selbst aktiv an der Jobsuche beteiligen.
Nach dem Ende des zeitlich befristeten Anspruchs auf ➤ Arbeitslosengeld I (12 Monate) wird das Arbeitslosengeld II als Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende gezahlt. Arbeitslosengeld II ist eine Hilfeleistung für Menschen, die zwar arbeiten können, aber keine Arbeit finden oder mit ihrem Einkommen nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen. Grundlegendes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können (§ 1 SGB II).
Arbeitslose müssen sich selbst aktiv an der Jobsuche beteiligen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten in Deutschland. Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, und zwar unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung nach ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten zu absolvieren. Umgangssprachlich wird das Kürzel „BAföG“ mit der damit zusammenhängenden finanziellen Förderung verwendet.
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig. Rechtsgrundlage in Thüringen ist die ➤ Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Der Begriff taucht am häufigsten im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten
➤ Sozialgesetzbuch (SGB II) auf. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen; mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig und leistungsberechtigt im SGB II sein. Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist im Gesetz aufgezählt. Besteht zwischen mehreren Personen eine Bedarfsgemeinschaft, kann dies Auswirkungen auf den individuellen Leistungsanspruch der einzelnen Personen haben. Denn es wird angenommen, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander pflegen und in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich im Fall der Hilfebedürftigkeit auch gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken. Deshalb werden Einkommen und Vermögen, über das einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfügen, innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft auch bei den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Hat also ein erwachsenes Mitglied Einkommen oder Vermögen, muss es für die anderen einstehen. Ausgenommen von dieser Regel ist das Einkommen und Vermögen von Kindern, das in der Regel nur den eigenen Bedarf des Kindes decken soll.
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Dies ist in § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) geregelt. Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate andauern, und alterstypische Beeinträchtigungen gelten nicht als Behinderung im Sinne des Gesetzes. Die Schwere der Behinderung wird durch den ➤ Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der GdB wird vom Versorgungsamt in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt.
Ist im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Es hat den Zweck, ➤ behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken.
Beiträge sind vom Bürger zu leistende öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die dem (teilweisen) Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen von allgemeinem Nutzen (z. B. Kläranlage, Abwasserkanal, Wasserleitung, öffentliche Straßen, Wege und Plätze) dienen. Diese Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung mit einem Standard, der den Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft und den Anforderungen des Umweltrechtes entspricht, ist mit ganz erheblichen Kosten verbunden. Für diesen Finanzierungsaufwand treten die Gemeinden bzw. ➤ Zweckverbände in der Regel in Vorleistung, d. h. sie finanzieren die nötigen Arbeiten zunächst.
Das ist eine regelmäßige Abgabe an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, u.a. zur Finanzierung von ➤ Sozialleistungen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten maximal für die Berechnung der Beiträge der gesetzlichen ➤ Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und ➤ Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der diese Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
Bestimmt als Prozentsatz die Höhe der ➤ Beiträge, die von der Beitragsbemessungsgrundlage zu einer Sozialversicherung zu zahlen sind.
Ist die Institution, die seit dem 1. Januar 2013 den ➤ Rundfunkbeitrag einzieht.
Die Berufsgenossenschaften sind Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung mit der Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Berufsgenossenschaften helfen Beschäftigten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Den Berufsgenossenschaften obliegt es auch, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch eventuelle Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich durch ➤ Beiträge der Beitragspflichtigen, die – wie bei anderen Versicherungssystemen auch – eine Solidargemeinschaft bilden.
‚Bescheid‘ ist die gebräuchlichste umgangssprachliche Bezeichnung für einen ➤ Verwaltungsakt. Er enthält verbindliche Regelungen oder Entscheidungen von zuständigen Behörden. Das Schreiben ist in besonderer Form verfasst. Zu einem Bescheid gehört die ➤ Rechtsbehelfsbelehrung. Der Bescheid schließt das Verwaltungsverfahren ab (§ 9 Verwaltungsverfahrensgesetz). Häufig erscheint die Bezeichnung in Zusammensetzungen, die auf seinen Regelungsinhalt hinweisen wie "Steuerbescheid", "Bescheid über die Bewilligung von ... bestimmten Leistungen" oder "Bewilligungsbescheid".
‚Die Beschwerde ist eine Beanstandung, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen wendet, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Petitionsgesetz). Beschwerden sind - wie Bitten – ➤ Petitionen. Für deren Bearbeitung ist ausschließlich der ➤ Petitionsausschuss des Parlaments zuständig.
Das Betreuungsgeld ist eine ➤ Sozialleistung des Bundes für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Es wurde am 9. November 2012 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am 14. Dezember 2012 stimmte der Bundesrat zu. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung gegen das Grundgesetz verstößt, weil in dieser Frage die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den einzelnen Bundesländern liegt.
Liegt ein Leistungsanspruch vor, ergeht der Bewilligungsbescheid als schriftlicher ➤ Verwaltungsakt (Behördenschreiben), der eine ➤ Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten muss, aus der der Leistungsberechtigte entnehmen kann, dass er gegebenenfalls Einwendungen gegen den ➤ Bescheid oder gegen einzelne Regelungspunkte einlegen kann. Der Bewilligungsbescheid enthält Angaben über Art, Höhe und Dauer der bewilligten Leistungen und ist rechtsverbindlich. Einwendungen können binnen eines Monats in Form eines ➤ Widerspruchs geltend gemacht werden.
Die ➤ Arbeitsagenturen und ➤ Jobcenter bestimmen mittels Bildungszielplanung den konkreten Bedarf an Bildungsgutscheinen. Mit diesem Planungsinstrument legen die lokalen Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger zum einen dar, welche Weiterbildungsförderung aus arbeitsmarktpolitischer Sicht erforderlich ist und mit welchen Schwerpunkten (Kontingent an Gutscheinen je Bildungssegment/Bildungsziel) sie ihr jeweiliges Mittelbudget umsetzen wollen. Zum anderen richtet sich die Bildungszielplanung an die einzelnen Bildungsträger, welche eine zeitnahe Einlösung der Bildungsgutscheine für die nach dem SGB III notwendigen Qualifizierungskapazitäten gewährleisten sollen.
Der von einem Landesparlament gewählte Bürgerbeauftragte unterstützt neben dem ➤ Petitionsausschuss eines Landtages die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung. Danach hat der ➤ Bürgerbeauftragte die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung zu wahren und sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.“ (➤ § 1 ThürBüBG). Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bürgerbeauftragten in Thüringen ist das ➤ Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG).
Einen parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten gibt es auch noch in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Weitere Informationen zu den Bürgerbeauftragten finden Sie hier.
Dem Thüringer ➤ Bürgerbeauftragten ist es ein wichtiges Anliegen, dass behördliche Entscheidungen oder andere Mitteilungen von Behörden so gestaltet sind, dass die Bürger sie auch richtig verstehen können. Das richtige Verstehen hilft, Nachfragen und Missverständnisse zu vermindern und ist zugleich die Grundlage für die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das sind Maßnahmen (Geld- und Sachleistungen) des Staates, um Menschen, die Hilfe benötigen, in die Gesellschaft und ihre einzelnen Bereiche zu integrieren. In Deutschland sind die Eingliederungsmaßnahmen im ➤ Sozialgesetzbuch geregelt.
Beim einmaligen Straßenausbaubeitrag stellt grundsätzlich die einzelne Straße diejenige öffentliche Einrichtung dar, für deren Ausbau ➤ Beiträge erhoben werden können. Daher ist der umlagefähige Investitionsaufwand ausschließlich auf die durch diese Verkehrsfläche (z.B. Anliegerstraße) erschlossenen bzw. die daran anliegenden Grundstücke aufzuteilen. Voraussetzung ist, dass diese einen beitragsrelevanten Vorteil aus der Maßnahme erfahren.
Erwerbsunfähig ist jemand, der aus gesundheitlichen Gründen, etwa durch einen Unfall, Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann. In der Sozialversicherung in Deutschland wurde der Begriff durch die volle bzw. teilweise Erwerbsminderung ersetzt.
Eine solche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen am Tag nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können. Zu unterscheiden ist die Rente wegen voller und die Rente wegen teilweiser ➤ Erwerbsminderung.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene wegen Krankheit oder ➤ Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten können.
Der Kodex für gute Verwaltungspraxis wird herausgegeben von der Europäischen Bürgerbeauftragten.
Hier können Sie den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis herunterladen.
Das Europäische Ombudsman-Institut (European Ombudsman Institute) ist ein Kompetenzzentrum zum Austausch von Wissen und Informationen zwischen ➤ Ombudspersonen und hat seinen Sitz in Innsbruck (Österreich). Der Thüringer ➤ Bürgerbeauftragte ist Mitglied.
Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) beschlossen. Die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2017 bzw. zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze (Renteneintrittsalter) hinaus erhöht werden.
So gibt es Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach der neuen Regelung im Flexirentengesetz sollen Rentner ab dem 1. Juli 2017 vor Erreichen der regulären Altersgrenze 6.300 Euro im Jahr – ohne Anrechnung auf die Rente – hinzuverdienen können. Wird allerdings mit dem Verdienst der Betrag von 6.300 Euro überschritten, werden hiervon 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Eine weitere Neuerung gibt es für Rentner, die bereits eine volle Altersrente beziehen aber darüber hinaus noch arbeiten möchten. Diese erhalten bereits ab dem 1. Januar 2017 die Möglichkeit, während der Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Erforderlich ist hierfür eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber, dass man auch weiterhin eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente im darauffolgenden Jahr.
Wer die Regelaltersgrenze zur Inanspruchnahme der Altersrente erreicht hat, gern aber weiterarbeiten möchte und dadurch die Rente erst später in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat, in dem er weitergearbeitet und keine Altersrente bezogen hat.
Darüber hinaus können Versicherte nun früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente einen Abschlag in Kauf nehmen. Diese Abschläge können durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Seit dem 01. Juli 2017 ist das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden können, vom 55. auf das 50. Lebensjahr abgesenkt worden. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.
Weitergehende Informationen zur Flexirente finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/12_flexirente_node.html.
Die freiwillige Krankenversicherung ermöglicht Erwerbstätigen in Deutschland, die nicht versicherungspflichtig sind, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
Schüler müssen die örtlich zuständige Grund- oder Regelschule besuchen, also die Schule des Schulbezirks, in dem sie wohnen. Im Einzelfall kann aus besonderen pädagogischen oder sozialen Gründen eine Grund- oder Regelschule auch außerhalb des Einzugsgebiets besucht werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das sog. Gastschulverhältnis. Voraussetzung hierfür ist aber eine Genehmigung des zuständigen Schulamtes; diese wird mit einem Gastschulantrag beantragt.
Ist ein zu bezahlender Betrag, der für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird.
Es handelt sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder ➤ Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind Volljährige, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihr Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge. Das persönliche Wohlergehen des Hilfebedürftigen steht dabei immer im Vordergrund. Das Betreuungsgericht kann einen nahen Angehörigen zum Betreuer bestellen und ihm damit die Befugnis verleihen, stellvertretend für den Betroffenen zu handeln. Die Aufgabenkreise, die dem Betreuer verliehen werden, legt das Betreuungsgericht konkret fest. In Betreuungssachen ist der Betreute selbst verfahrensfähig (§ 275 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit [FamFG]), kann also selbstständig an diesem Verfahren teilnehmen und Erklärungen abgeben. Davon zu unterscheiden ist die sog. Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähig ist, wer im Rechtsverkehr wirksam Erklärungen abgeben kann. Das hängt davon ab, ob der Betroffene in der Lage ist, den Sachverhalt zu verstehen, die Folgen abzuschätzen und auch nach dieser Einsicht zu handeln. Sinn dieser Regelung ist es, den Betroffenen nicht zu entmündigen, wie es früher im Vormundschaftsrecht üblich war. Ein Betreuter bleibt also trotz Anordnung der Betreuung geschäftsfähig! Das hat zur Folge, dass sowohl der Betreuer selbst für den Betreuten als auch der Betroffene rechtswirksam handeln können.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des deutschen Gesundheitssystems. Sie ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig (siehe Freiwillige Krankenversicherung) erworben werden.
Die Zuerkennung des Grades der Behinderung (GdB) richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Antragstellers und dessen Auswirkungen auf die Teilhabe des Betroffenen am gesellschaftlichen Leben (§ 69 Sozialgesetzbuch IX, Anlage 1). Im Gesamt-GdB sollen die Auswirkungen eines Mangels an körperlichem, geistigem oder seelischem Vermögen zusammengefasst werden.
Damit die Behörde diese Frage beantworten kann, legt sie medizinische Befundunterlagen des Betroffenen zu Grunde und bewertet diese nach den sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Einzelne Beeinträchtigungen des Betroffenen können bei der Feststellung nur berücksichtigt werden, wenn sie für sich allein genommen einen GdB von mindestens 10 ausmachen. Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so ist der GdB nach deren Auswirkungen in seiner Gesamtheit festzustellen. Mehrere GdB-Werte zu summieren, ist nicht zulässig. Dabei werden vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen hier nicht berücksichtigt (als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu 6 Monaten).
Das ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung in Deutschland für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll ➤ Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz. Steuergegenstand sind zum einen Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und zum anderen Grundstücke die sich im privaten Vermögen befinden (Grundsteuer B).
Die Begriffe ‚Härtefall‘ bzw. ‚Härtefallregelung‘ werden in verschiedenen Sachzusammenhängen und rechtlichen Bezügen verwendet. Ein Härtefall ist einer vom gesetzlich vorgesehenen bzw. geregelten ‚Normalfall‘ erheblich abweichender Sachverhalt, der Ausnahmeregelungen und -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt.
Der Begriff „Hebesatz“ stammt aus dem Gemeindesteuerrecht. Er wird zur Berechnung der ➤ Grundsteuer und der Gewerbesteuer benötigt und wird von den Gemeinden relativ autonom selbst festgesetzt. Es gibt 3 unterschiedliche Hebesätze. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) und anderen Grundstücke (Grundsteuer B) unterschieden. Daneben kann die Gemeinde einen Hebesatz für die Gewerbesteuer festlegen. Der Hebesatz ist somit ein Instrument, mit dem die Gemeinden, die ihr zufließenden Steuereinnahmen beeinflussen können. Das Recht auf eine eigenverantwortliche Finanzwirtschaft ist Ausdruck der ➤ kommunalen Selbstverwaltung.
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie stellt für alle vom Hochwasser betroffenen Gewässer sogenannte Hochwasserschutzkonzepte auf, um damit die effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes abzuleiten und umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Höchstbeitrag entspricht der ➤ Beitragsbemessungsgrenze.
Die Invalidenrente gleicht Einkommenslücken aus, die aufgrund von ➤ Erwerbsminderung entstehen.
Das ist ein bundesweites Förderprogramm mit dem Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern.
Der ➤ Bürgerbeauftragte erstattet dem ➤ Thüringer Landtag bis zum 31. März eines jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeiten im vorausgegangen Jahr. Hier lesen Sie den aktuellen Jahresbericht.
Jobcenter bezeichnen jene Gemeinschaften aus ➤ Agentur für Arbeit und Kommunen, die für die Betreuung Langzeitarbeitsloser, also ➤ Arbeitslosengeld II-Bezieher, und Bewerber mit besonderen Vermittlungshindernissen zuständig sind. Die Aufgaben umfassen die Beratung, Vermittlung und die Auszahlung der Geldleistungen wie ALG II und Mietkosten.
Das ist eine Geldleistung, die bedürftige Personen, die ➤ Sozialleistungen beziehen, erhalten. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Definiert ist der Begriff in § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII.
Für die Erziehung von Kindern werden in der ➤ gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben, wodurch sich die spätere Rente erhöht.
Für alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sog. ➤ Mütterrente zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Umfangreiche Informationen dazu finden Sie in dem Informationsfaltblatt „Kindererziehung. Ihr Plus für die Rente“ der Deutschen Rentenversicherung.
Kindergeld sind finanzielle Leistungen des Staates an Erziehungsberechtigte, um den Lebensbedarf des Kindes zu unterstützen. In Deutschland ist das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es gelten bestimmte Altersgrenzen. Aber: Für erwerbsunfähige Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze. Es ist im Einkommenssteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz geregelt. Zuständig sind die Familienkassen.
Die Gemeinde kann durch eine Klarstellungssatzung auf der Grundlage von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. Die Satzung hat jedoch – was die Rechtsqualität der einbezogenen Grundstücke betrifft – lediglich deklaratorische (klarstellende) Wirkung. D. h., dass für jedes Grundstück, das in die Satzung einbezogen wird, bereits Innenbereichsqualität bestehen muss. Der Erlass einer Klarstellungssatzung kann einem Grundstück daher weder seine bereits vorhandene Innenbereichsqualität nehmen noch diese konstitutiv herstellen.
Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung von Abwasser für kleinere Abwassermengen. Deshalb kommen sie vorwiegend bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Gastwirtschaften oder Schutzhütten zum Einsatz, wenn eine Abwasserentsorgung durch den Anschluss an große, kommunale Kläranlagen aus technischen, satzungsrechtlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Die Anlagen bestehen zumeist aus einem Absetzbecken (zum Beispiel Dreikammerabsetzgrube), in dem die im Abwasser enthaltenen Feststoffe und aufschwimmenden Fette abgetrennt werden. In weiterer Folge wird das Abwasser in einer biologischen Stufe gereinigt. Als Klärverfahren kommen grundsätzlich die gleichen Methoden wie bei den großen Anlagen zur Anwendung. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Freistaat Thüringen den Neubau, Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, um diese auf den Stand der Technik zu bringen. Ziel ist es, die Abwasserbehandlung und hierdurch den Gewässerschutz zu verbessern.
Kommunalabgaben sind diejenigen Abgaben, die die Gemeinden und Landkreise von den Bürgerinnen und Bürgern erheben. Zu den Abgaben gehören die Steuern (z.B. Hundesteuer), die Gebühren (z.B. Trinkwassergebühr) und die ➤ Beiträge (z.B. Straßenausbaubeitrag). Die Abgaben werden auf Grund einer besonderen Satzung erhoben. Befugt zur Erhebung von Abgaben sind auch die sog. ➤ Zweckverbände.
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und Artikel 91 Absatz 1 + 2 der Thüringer Landesverfassung garantieren die sog. „kommunale Selbstverwaltungsgarantie“. Diese gibt Gemeinden, Städten und Landkreisen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln und zu gestalten. Es geht hier um Angelegenheiten, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder zu ihr einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen. Hierzu gehören insbesondere diejenigen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu deren Erfüllung die Kommunen nicht verpflichtet sind, die also freiwillig wahrgenommen werden. Beispiele hierfür sind die Einrichtung von Bibliotheken, Kinderspielplätzen, Freibädern, Sportanlagen usw.
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gibt den Kommunen insbesondere auch das Recht, eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft zu betreiben und einen Haushaltsplan aufzustellen (sog. Finanzhoheit). Die Kommune darf also selbst entscheiden, wofür sie das Geld, das noch nicht durch entsprechende rechtliche Verpflichtungen gebunden ist, ausgeben möchte. Hierbei hat sie einen weiten Bewertungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum. Wegen der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte ist es in der Regel so, dass es mehr wünschenswerte Maßnahmen als Geld gibt. Deshalb müssen Prioritäten gesetzt werden. Diese bestimmt der Stadt-/Gemeinderat.
Weitere wichtige Bereiche innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung, in denen die Gemeinde im Rahmen von Recht und Gesetz Gestaltungsfreiheit hat, sind die Raumplanungshoheit (Recht zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) sowie die Satzungshoheit (Recht zum Erlass von Ortsrecht in Form von Satzungen, z.B. einer Hundesteuersatzung).
Wird auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt. Das sind ➤ Sozialleistungen, die im Rahmen der ➤ Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen erbracht werden. Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Alle Leistungen des Bildungspaketes im Überblick lesen Sie hier.
Das ist ein übergeordneter Begriff für ➤ Sozialleistungen, die ➤ behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt und gleichberechtigt teilnehmen zu können. Die Leistungen zur Teilhabe sind im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der ➤ Behinderung und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt.
Merkzeichen aG - außergewöhnlich gehbehindert
Merkzeichen B - Begleitung erforderlich
Merkzeichen Bl - blind
Merkzeichen G - gehbehindert
Merkzeichen Gl - gehörlos
Merkzeichen H - hilflos
Merkzeichen RF - Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
Bevor jemand in Rente gehen kann, muss er eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Sie wird der Kürze wegen auch Wartezeit genannt, in der bestimmte Beiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden. Die allgemeine Mindestversicherungszeit beträgt 5 Jahre. Hier finden Sie weitere Informationen!
Im Sozialrecht gilt der sog. Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 Zehntes Buch des Sozialgesetzbuches – SGB X -). Das bedeutet, dass der für eine Entscheidung erhebliche Sachverhalt von der Behörde selbst aufgeklärt wird. Oft ist diese Aufklärung aber ohne eine Mitwirkung des Antragstellers gar nicht möglich. Nach § 60 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB I – muss ein Antragsteller deshalb alle für die Leistung erheblichen Tatsachen angeben und auf Verlangen auch der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Außerdem muss er der Behörde Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitteilen. Die Mitwirkungspflichten sind vor allem in den §§ 60 ff. SGB I geregelt. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht kann die beantragte Leistung versagt oder entzogen werden.
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von ➤ Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das kann Mütter und Väter betreffen, und zwar je nachdem, wem die Kindererziehungszeiten im sogenannten Rentenversicherungskonto zugeordnet werden. Bislang wurde lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch können sich ➤ Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen. Die Mütterrente an sich ist keine eigenständige Rente, sondern eine Erweiterung der für die Rente anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes. Diese werden bei Geburten bis zum 31.12.1991 für zwei Jahre, beginnend mit dem Ersten des Monats nach dem Geburtsmonat, als Beitragszeiten in der ➤ Rentenversicherung angerechnet.
Im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei verschiedene Rechtsbereiche: das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, das Zivilrecht dagegen die Rechtsbeziehungen der Bürger und privaten Unternehmen untereinander.
Zum öffentlichen Recht gehört zum Beispiel das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (Erhalt einer ➤ Baugenehmigung) oder das Polizei- und Ordnungsrecht (Gefahrenabwehr, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten). Zivilrechtlich sind dagegen zum Beispiel miet-, arbeits- oder nachbarrechtliche Angelegenheiten.
Der ➤ Bürgerbeauftragte hat gemäß ➤ § 1 Abs. 1 Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.
Der Bürgerbeauftragte ist daher ausschließlich für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig und hilft Bürger bei Problemen mit Behörden. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Um deren Klärung müssen sich die Beteiligten in eigener Verantwortung kümmern, können hierbei aber die Hilfe der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Rechtsbeistände) in Anspruch nehmen bzw. nötigenfalls vor Gericht klagen.
Ein Ombudsmann ist ein Fürsprecher und/oder eine unparteiische Schiedsperson, die in Konflikten vermittelt. Der bei einem Parlament tätige, für die Bürger eingesetzte Ombudsmann ist ein Beauftragter des Parlaments und mitunter zugleich Verfassungsorgan, das die Bürger gegen Verletzungen der Grundrechte und allgemein gegen behördliche Willkür schützen soll. Als Parlamentsbeauftragter ist der Ombudsmann Hilfsorgan der Volksvertretung, wird von dieser gewählt, darf ihr jedoch nicht angehören und ist in seiner Amtsführung von ihr unabhängig. Kraft seiner ihm durch Gesetz übertragenen Kompetenzen und unterstützt durch die Autorität des Amtes überwacht er die Rechtmäßigkeit und teilweise auch die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns. So hat er eine Doppelfunktion sowohl als Beschwerdeinstanz für den Bürger als auch als Hilfsorgan des Parlaments bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Ombudsleute gibt es auch bei privaten Unternehmen wie z.B. Banken, Versicherungen und Krankenkassen.
Das Ordnungsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die der Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.
Petitionen sind Bitten und Beschwerden. Bitten sind Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören auch Vorschläge zur Gesetzgebung. Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen wenden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Zuständig für die Bearbeitung ist der ➤ Petitionsausschuss des Parlaments.
Der ➤ Landtag bestellt gemäß Artikel 65 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Landesverfassung (LV) einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Der Petitionsausschuss ist also ein Gremium des Parlaments und seine Arbeit somit Teil der parlamentarischen Kontrolle der Regierung.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 und in der Thüringer Landesverfassung in Artikel 14 festgeschrieben. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“
In Thüringen gibt es zwei Institutionen, die sich mit Bürgerangelegenheiten befassen: den ➤ Petitionsausschuss des Landtags und den ➤ Bürgerbeauftragten. Die jeweiligen Arbeitsgebiete bzw. Zuständigkeiten sind gesetzlich im ➤ Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) bzw. Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG) geregelt.
Am 1. Januar 2015 trat das Bundesgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass Pflegebedürftige nunmehr auch sog. niedrigschwellige Entlastungsangebote in Anspruch nehmen können und dafür von ihrer Pflegekasse eine Erstattung von bis zu 104 Euro im Monat (Grundbetrag) erhalten. Zu diesen Entlastungsangeboten zählt insbesondere die Unterstützung im Haushalt.
Der Bundesgesetzgeber möchte aber auch sicherstellen, dass solcherlei Entlastungsangebote nur von fachlich qualifizierten Trägern erbracht werden. Deshalb erarbeiten die Pflegekassen auf Bundesebene einheitliche Empfehlungen zur Anerkennung solcher Angebote. Diesen Empfehlungen müssen dann die Bundesländer zustimmen und auch das Nähere zur praktischen Umsetzung dieser Empfehlungen regeln. Dies geschieht rechtlich per Erlass einer ➤ Rechtsverordnung durch das zuständige Ministerium.
Es handelt sich um eine ➤ Pflichtversicherung, die pflegebedürftigen Menschen mit Sach- und Geldleistungen hilft. Alle gesetzlich Versicherten sind automatisch versichert.
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn ein Dritter gegen Risiken geschützt werden soll. Eine gesetzliche Pflichtversicherung gibt es in Deutschland z.B. für die ➤ Krankenversicherung und die ➤ Pflegeversicherung. Andere Beispiele sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung u.a. für Rechtsanwälte und Notare sowie die Jagdhaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die Belehrung/Information darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angegriffen werden kann. Den konkreten Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung regelt § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie sogar ganz, so gilt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs nach § 58 Abs. 2 VwGO eine Frist von einem Jahr. Gleiches gilt nach § 66 Sozialgerichtsgesetz für das sozialgerichtliche Verfahren und nach § 356 Abgabenordnung im Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden.
Eine Rechtsverordnung (oder kurz: Verordnung) ist – wie ein Gesetz – eine Regelung mit verbindlichem, abstrakt-generellen Inhalt. Während aber ein Gesetz vom Parlament beschlossen wird, wird die Rechtsverordnung von einer Stelle der Regierung erlassen. Hierfür ist jedoch eine ausdrückliche Ermächtigung durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz (= Verordnungsermächtigung) erforderlich. Eine Rechtsverordnung wird häufig erlassen, um nähere Einzelheiten im Zusammenhang mit der Anwendung eines Gesetzes zu regeln.
Die Rente ist der regelmäßig gezahlte Geldbetrag, auf den man nach Abschluss des Arbeitslebens oder im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit Anspruch hat.
Wenn der Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder bewilligt, tut er dies in Form eines Rentenbescheides gegenüber dem Antragsteller. Der oder die Berechtigte kann gegen diesen Bescheid
➤ Widerspruch einlegen.
Die Rentenversicherung schützt ihre Versicherten vor finanziellen Einbußen durch Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Es gibt mehrere verschiedene Träger der Rentenversicherung. Bekanntester Rentenversicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Der Rundfunkbeitrag finanziert die Arbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio und das von diesen angebotene Fernseh- bzw. Radioprogramm und die Telemedienangebote. Bis Ende 2012 wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkgebühren finanziert. Die Gebührenpflicht richtete sich danach, ob jemand ein Fernsehgerät und/oder Radio besaß oder nicht. Zum 1. Januar 2013 wurde diese Finanzierung auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dieser wird nun nicht mehr geräte-, sondern wohnungsbezogen erhoben. Das bedeutet, dass jeder, der eine eigene Wohnung hat, den Rundfunkbeitrag bezahlen muss. Allerdings gibt es – wie damals bei der Rundfunkgebühr – Befreiungsmöglichkeiten für besondere Personengruppen. Für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Auch die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) wird aus einem Anteil in Höhe von 1,89 Prozent der Rundfunkbeiträge finanziert. Private Radio- und Fernsehveranstalter werden von der TLM lizenziert und unter anderem bezüglich Jugendschutz und Werbung beaufsichtigt. Dies gilt auch für Telemedien im Internet. Die TLM finanziert die Bürgermedien im Freistaat. Außerdem trägt und unterstützt sie zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung von Medienbildung.
Eine Satzung ist eine von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z.B. Bund, Land, Gemeinde, Zweckverband, Handwerkskammer, berufsständische Kammer) für ihren Zuständigkeitsbereich erlassene Rechtsnorm. Die Befugnis, Satzungen zu erlassen (= Satzungshoheit), haben insbesondere Gemeinden. Diese Befugnis beruht auf dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aus Art. 28 Abs. 2 GG, der bestimmt, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Gemeindliche Satzungen werden auch oft als Ortsrecht bezeichnet. Beispiele aus der Arbeit des Bürgerbeauftragten sind z.B. Beitrags- oder Gebührensatzungen zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren, Baumschutz-, Hundesteuer- oder Friedhofssatzungen. Bebauungspläne sind ebenfalls Satzungen. Satzungen können durch eine Normenkontrollklage gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht einer rechtlichen Prüfung unterworfen werden.
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und sonstigen Institutionen als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können, um kraft Gesetzes zustehende oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.
Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr. Im Ausweis sind der ➤ GdB und die ggf. zuerkannten ➤ Merkzeichen eingetragen. Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen. Mit den einzelnen Merkzeichen sind unterschiedliche Rechte verbunden.
Nach § 2 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX - liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn bei einem Menschen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und ein ➤ Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen besonderen Schutz und besondere Förderung. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen ➤ Schwerbehindertenausweis.
Das Selbstaufgriffsrecht ist das Recht einer Person oder Institution, von sich aus einen Sachverhalt aufzugreifen oder zu prüfen, ohne von einem anderen darum gebeten worden zu sein. Der ➤ Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen verfügt über ein Selbstaufgriffsrecht: Er kann gemäß § 1 Abs. 1 Satz 6 ThürBüBG auch von sich aus tätig werden und auf Mängel in der Verwaltung hinweisen.
Abkürzung für ➤ Sozialgesetzbuch.
Sozialabgaben sind Kosten, die Personen zahlen, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen und an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
‚Sozialgesetzbuch‘ ist kein einzelnes Gesetz oder gar Gesetzbuch im eigentlichen Sinn, sondern der Oberbegriff für eine Vielzahl sozialrechtlicher Regelungen. Das Sozialgesetzbuch besteht aus zwölf einzelnen „Büchern“, das heißt Regelungsbereichen. Bezeichnet werden diese einzelnen Bereiche als ‚Sozialgesetzbuch Erstes Buch‘ oder ‚Sozialgesetzbuch Achtes Buch‘; die abgekürzte Bezeichnung erfolgt mit den drei Buchstaben SGB und der entsprechenden römischen Ziffer dahinter, also SGB I oder SGB VIII. Allgemeine Regelungen, insbesondere das Verwaltungsverfahren und der Datenschutz, sind im SGB I und SGB X enthalten. Das SGB IV enthält den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, das SGB IX den allgemeinen Teil des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Besondere Teile des Sozialgesetzbuchs sind das SGB II (➤ Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (➤ Krankenversicherung), SGB VI (➤ Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (➤ Pflegeversicherung) und SGB XII (➤ Sozialhilfe).
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
➤ Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Sozialleistungen sind gemäß § 11 SGB I die im ➤ SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen.
Die Sozialversicherung umfasst die ➤ gesetzliche Krankenversicherung, die soziale ➤ Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche ➤ Rentenversicherung. Die Sozialversicherung beruht – im Gegensatz zur Privatversicherung – auf Versicherungspflicht. Die Sozialversicherung wird von den Sozialversicherungsträgern getragen. Die Sozialversicherung soll den Versicherten Schutz vor den Folgen des Eintritts bestimmter Risiken gewähren und unterliegt – im Gegensatz zu Privatversicherungen – allein einer sozialpolitischen Zielsetzung.
Der Straßenausbaubeitrag gehört – wie Gebühren und kommunale Steuern – zu den ➤ Kommunalabgaben. Der Straßenausbaubeitrag dient dazu, den finanziellen Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung kommunaler Straßen (einschließlich Nebenanlagen wie Gehwege usw.) zu decken. Beitragspflichtig ist, wer durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der kommunalen Straße besondere Vorteile hat. Der Straßenausbaubeitrag kann als einmaliger oder wiederkehrender Beitrag erhoben werden. Rechtsgrundlage für die Erhebung des Straßenausbaubeitrages ist das ➤ Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Verbindung mit der von der Kommune erlassenen Beitragssatzung. Diese bestimmt die für die Berechnung des Beitrages maßgeblichen Berechnungsfaktoren.
Abkürzung für ➤ Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz
Das Gesetz ist die Rechtsgrundlage für die Arbeit des ➤ Bürgerbeauftragten in Thüringen. Es trat im Juni 2000 in Kraft und wurde im Mai 2007 grundlegend geändert.
Nach § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) sind Gemeinden und Landkreise (Kommunen) berechtigt, aufgrund dieses Gesetzes kommunale ➤ Abgaben zu erheben.
Neben Artikel 14 und Artikel 65 der Landesverfassung ist dieses Gesetz die Rechtsgrundlage für die Arbeit des
➤ Petitionsausschusses in Thüringen.
Der Thüringer Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin, kontrolliert das Handeln der Regierung und behandelt die in die Zuständigkeit des Landes gehörenden öffentlichen Angelegenheiten. Alle fünf Jahre entscheiden die Thüringer mit ihrer Wahlentscheidung über seine Zusammensetzung und damit zugleich über die politische Entwicklung Thüringens. Weitere Informationen unter www.thueringer-landtag.de.
Die unabhängige Patientenberatung (UPD) ist eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin. Sie handelt im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch - SGB V -) und richtet sich an alle Interessierten und Patienten in Deutschland – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ihre geschulten und ausgebildeten Experten/Berater beantworten Fragen aus allen gesundheitlichen und gesundheits- sowie sozialrechtlichen Bereichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.patientenberatung.de
Ein Verfassungsorgan ist das Organ eines Staates, dessen Existenz und Status sowie seine wesentlichen Kompetenzen sich unmittelbar aus der Verfassung ergeben. Ein Verfassungsorgan besitzt das Recht zur Selbstorganisation, ist keinem anderen Staatsorgan untergeordnet, nimmt an der obersten Staatsleitung teil und prägt durch seine Existenz und Funktion das Wesen des Staates entscheidend mit. Unter dem Grundgesetz sind Verfassungsorgane daher insbesondere der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.
Verwaltungsakt (auch Bescheid genannt) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG - des Bundes und der Länder). Ein Verwaltungsakt kann mit Nebenbestimmungen (z.B. Befristung, Auflage, Bedingung) versehen werden. Eine besondere Form des Verwaltungsaktes ist die Allgemeinverfügung. Dies ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (§ 35 Satz 2 VwVfG). Bekannteste Beispiele für eine Allgemeinverfügung sind Verkehrszeichen und die Lichtzeichen von Ampeln sowie die Widmung/Entwidmung von öffentlichen Wegen.
Eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) ist eine staatliche Organisationseinheit (Körperschaft des öffentlichen Rechts), in der sich kleinere kreisangehörige Städte und Gemeinden zusammengeschlossen haben, um die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu erleichtern. Die VG erledigt für die Mitgliedsgemeinden deren laufenden Verwaltungsaufgaben, da wegen ihrer geringen Größe für sie ein jeweils eigener Verwaltungsapparat zu aufwändig und teuer wäre. Die Mitgliedsgemeinden bleiben rechtlich selbstständig und auch der Erlass von ➤ Satzungen erfolgt weiterhin durch sie, nur die Verwaltungstätigkeit als solche erfolgt durch die VG.
Vollgeschossmaßstab‘ ist ein Begriff aus dem Kommunalabgabenrecht, konkret: dem Beitragsrecht. Er dient zur Berechnung der Höhe eines ➤ Beitrages (z.B. Straßenausbaubeiträge, Abwasserbeiträge). Bei der Anwendung dieses Maßstabes wird die Fläche des betroffenen Grundstücks mit einem Nutzungsfaktor vervielfältigt, der sich an der Zahl der bei einer Bebauung möglichen bzw. zulässigen Anzahl von Vollgeschossen orientiert. Die näheren Einzelheiten legt die maßgebliche ➤ Satzung fest, wobei die Kriterien für ein Vollgeschoss und die dafür dann in Ansatz gebrachten Faktoren von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können.
Mit einer Vollmacht gestatten Sie (als Vollmachtgeber) einer anderen Person, in Ihrem Namen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die direkt für oder gegen Sie wirken. Der Vollmachtgeber bestimmt den Inhalt und die Reichweite der Vollmacht; diese kann inhaltlich oder zeitlich beschränkt werden.
Der Widerspruch ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem man sich gegen einen ➤ Verwaltungsakt/Bescheid wehren kann. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Der Widerspruchsfrist beträgt in der Regel 1 Monat, gerechnet von dem Zeitpunkt an, zu dem der Verwaltungsakt dem Betroffenen bekanntgegeben wurde. Wenn in dem Bescheid die ➤ Rechtsmittelbelehrung nicht, nicht richtig oder unvollständig erteilt wurde, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr. Der ➤ Widerspruch hat normalerweise aufschiebende Wirkung, d.h. er hemmt die Regelungswirkung des Bescheides zunächst. Es gibt aber auch Bescheide, denen man trotz eines Widerspruches gleich nachkommen muss, wie z.B. Steuer-, Beitrags- und Gebührenbescheide. Mit der Einlegung des Widerspruches beginnt das
➤ Widerspruchsverfahren.
Das Widerspruchsverfahren beginnt mit der Einlegung des ➤ Widerspruches. Es ist ein behördliches Verfahren und in der Regel Voraussetzung, um vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben zu können. Im Widerspruchsverfahren wird geprüft, ob der erlassene Bescheid rechtmäßig und zweckmäßig ist. Der Widerspruch wird zunächst von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, geprüft, und zwar daraufhin, ob sie dem Widerspruch abhelfen/stattgeben kann. Ist das nicht oder nur teilweise der Fall, gibt sie den Vorgang an die nächsthöhere Behörde ab. Diese erlässt dann einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann man dann vor Gericht klagen.
Nach § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Hier können Sie den Wohngeldantrag Thüringen herunterladen.
Bestimmte gesundheits-, hygiene- und umweltrelevante, dem Wohl der Allgemeinheit dienende Versorgungseinrichtungen (Trinkwasserversorgung,, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung) werden in der Bundesrepublik Deutschland von sog. „Zweckverbänden“ betrieben. Dies sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, also staatliche Organisationseinheiten mit bestimmten Fachaufgaben. Zu deren Erfüllung und der hierfür notwendigen Durchsetzung sind sie mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet. Insbesondere verfügen sie zum Zwecke der sachdienlichen Erfüllung und Durchsetzung ihrer Aufgaben über eine eigene Rechtssetzungsbefugnis, d.h., sie können das für ihre Fachaufgabe zwischen ihnen und dem Bürger geltende Recht - in gewissem Maße und beaufsichtigt durch die staatliche Kommunalaufsichtsbehörde - selbst gestalten. Dies geschieht durch den Erlass von ➤ Satzungen, die von der Verbandsversammlung beschlossen werden. Die Verbandsversammlung besteht in erster Linie aus den gesetzlichen Vertretern der Gebietskörperschaften, die dem Zweckverband angehören, also den Bürgermeistern, die wiederum in demokratischer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden; für die Beschlüsse der Verbandsversammlung selbst gilt ebenfalls das demokratische Mehrheitsprinzip.