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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Erklärvideos

Hier finden Sie Videos, die visuell über die Arbeit des Thüringer Bürgerbeauftragten informieren. In animierten Erklärvideos erhalten Sie einen Einblick in die Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten und die Schwerpunkte seiner Arbeit. Es folgen drei Beiträge des MDR Thüringen Journals, die über die Arbeit des Bürgerbeauftragten und über von ihm bearbeitete Fälle berichten:

 

Mit diesem kurzen Erklärvideo mit dem Titel "Wem kann der Bürgerbeauftragte helfen" wird erläutert, wer sich an den Bürgerbeauftragten wenden kann und wie dieser helfen kann. 

Mit dem Erklärvideo "Beiträge für den Ausbau einer Straße" wird erläutert, was der Unterschied zwischen Straßenausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen ist und wann diese von den Bürgern erhoben werden können.

Das Erklärvideo "Kommunale Selbstverwaltung" erläutert anhand eines Bürgeranliegens zur Schließung des örtlichen Schwimmbades welche übertragenen und eigenen Aufgaben die Gemeinden als kleinste Verwaltungseinheiten in Deutschland erfüllen und warum der Bürgerbeauftragte Entscheidungen des Gemeinderats nicht beanstanden kann.

Das Video erläutert anhand eines Fallbeispiels, unter welchen Voraussetzungen Schülerbeförderungskosten für die Benutzung von Schulbussen oder öffentlichen Verkehrsmitteln auf Schulwegen durch den Schulträger übernommen werden können.

Mit dem Erklärvideo „Opferrente und das sozialrechtliche Nachrangprinzip“ wird anhand eines Fallbeispiels erläutert, warum eine SED-Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bei Sozialleistungen nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet werden darf.

Mit dem Erklärvideo „Bauvorhaben im Grünen“ wird erläutert, warum Bauvorhaben im sog. Außenbereich nur in Ausnahmefällen realisiert werden können.

In dem Erklärvideo "Das Sozialrecht und wie es dir hilft" wird anhand eines Fallbeispiels die Grundidee des Sozialrechts vorgestellt und beispielhaft aufgezeigt, wie der Bürgerbeauftragte Bürger bei Problemen hier unterstützen kann. 

Der Bericht informiert über die Arbeit des Bürgerbeauftragten im Jahr 2020 und thematisiert beispielhaft das Bemühen einer Mutter für den Transport ihrer körperlich und geistig behinderten Tochter einen Behindertenparkplatz vor ihrer Wohnung zu erhalten. Dies scheiterte zunächst an der Ansicht der Behörde, dass ein solcher nur für Selbstfahrer gewährt werden könne und die Tochter ja nicht selber fahre. Mit Unterstützung des Bürgerbeauftragten sollte die Mutter aber ihr Ziel erreichen. Eine ausführliche Fallschilderung finden Sie hier.

Im Beitrag wird der Fall einer Bürgerin von 2019 vorgestellt, die ihren Minijob ordnungsgemäß beim Arbeitsamt gemeldet hatte. Das Amt überwies jedoch das Arbeitslosengeld unverändert weiter.  Das Jobcenter wiederum, von dem die Bürgerin zusätzlich zum Minijob unterstützende Leistungen erhielt, berücksichtigte die (falsche) Zahlung des Arbeitsamtes als Einkommen und minderte entsprechend die ALG-II-Leistungen (Hartz IV). Nach ein paar Monaten forderte das Arbeitsamt das zu viel gezahlte Geld von der Bürgerin zurück. Das Jobcenter aber übernahm die zurückgeforderten Beträge nicht, obwohl sie zuvor verrechnet worden waren. Eine ausführliche Fallschilderung finden Sie hier.

Das Video über die Arbeit des Bürgerbeauftragten in 2018 beschreibt den Fall einer älteren Frau, die zu NS-Zeiten als Baby wohl unfreiwillig zur Adoption freigegeben worden war. Nun wollte diese Frau den Familiennamen ihrer leiblichen Mutter annehmen, was die zuständige Behörde zunächst verweigerte. Eine ausführliche Fallschilderung finden Sie hier.

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