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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Gesundheitsangaben bei Fahrerlaubnisantrag sind freiwillig! Thüringer Bürgerbeauftragter veranlasst Korrektur des entsprechenden Fragebogens

Der Bürgerbeauftragte weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Angaben zur Gesundheit im Fahrerlaubnisantrag freiwillig sind.  

Ausgehend von einem Bürgeranliegen, bei dem durch die Erfurter Fahrerlaubnisbehörde routinemäßig Gesundheitsdaten ohne gesetzliche Grundlage erhoben wurden, weist der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, darauf hin, dass die Gesundheitsangaben bei der Beantragung der Fahrerlaubnis für die Klassen A und B grundsätzlich freiwillig sind.

Herzberg wörtlich: „Wir haben eher zufällig diesen gravierenden Mangel des Gesundheitsfragebogens der Landeshauptstadt entdeckt. Dort fehlte der Hinweis, dass die Angaben freiwillig zu erfolgen haben. Ganz im Gegenteil musste der Antragsteller jedoch bestätigen, dass falsche Angaben zur Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Ich habe mich daraufhin unmittelbar sowohl an die Stadt als auch an das für die Fachaufsicht zuständige Ministerium gewandt. Im Ergebnis wurde diese Art der Erhebung von Gesundheitsdaten – sprich der Fragebogen – geändert.“

In einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, am 14.02.2019 wurde dem Bürgerbeauftragten mitgeteilt, dass alle Landratsämter und kreisfreien Städte aufgefordert worden seien, Gesundheitsdaten nunmehr rechtskonform zu erheben. Für beide Gesprächspartner bleiben aber noch zu klärende Probleme. Diese betreffen u.a. die möglichen Ansprüche der Antragsteller, die aufgrund der (rechtswidrig) erlangten Informationen weitere ärztliche Gutachten vorlegen mussten.

Link zur Pressemitteilung

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