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  • Democh mit Blumenstrauß neben Landrätin

    Claudia Democh im Gespräch mit der Landrätin des Ilm-Kreises

    Foto: LRA Ilm-Kreis
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Kein Krankengeld ohne Reha-Maßnahme - Bürgerbeauftragter mahnt Krankenkassen zur Zurückhaltung

Ohne Anschlussheilbehandlung (AHB) droht der Verlust des Krankengelds – auf diese kurze Formel lässt sich die finanzielle Situation vieler schwer und chronisch kranker Menschen bringen.

Durch die Corona-Pandemie konnten jedoch die meisten der geforderten Reha- und AHB-Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Jetzt machen viele Krankenkassen Druck: Der Anmelderückstand bei ambulanten und stationären Maßnahmen muss abgearbeitet werden, unabhängig von der persönlichen Lage einzelner Patienten.

„Gerade für Krebspatienten verstärkt dieser drohende Verlust des Krankengelds den ohnehin schon vorhandenen Leidensdruck“ so der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg. Dabei sei es für den Genesungsprozess von entscheidender Bedeutung, dass auf die individuellen Schicksale auch mit einer individuellen Bewertung eingegangen werde. Es sei nicht zielführend, an vorgegebenen Reha-Terminen festzuhalten, solange die Angst vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus für diese Hochrisikopatienten real sei und die Genesung gefährde, so Herzberg. Auch familiäre Schicksale sollten berücksichtigt werden.

Er habe großes Verständnis für eine alleinerziehende Mutter, die schwer an Krebs erkrankt sei und nun den Termin der geforderten Anschlussheilbehandlung auf den Zeitraum nach der Einschulung bzw. des Schulwechsels ihrer beiden Kinder verschieben möchte. „Hier würde ich mir mehr Sensibilität und Flexibilität bei den Entscheidungen der Krankenkasse wünschen“, so Herzberg. Es müsse differenziert werden, ob jemand grundsätzlich die Mitwirkung verweigere oder nachvollziehbare Gründe für eine Verschiebung anführe.

Diese Problematik hat Dr. Herzberg heute auch dem Petitionsausschuss vorgetragen.

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