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  • Democh mit Blumenstrauß neben Landrätin

    Claudia Democh im Gespräch mit der Landrätin des Ilm-Kreises

    Foto: LRA Ilm-Kreis
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an die Bürgerbeauftragte wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Information: Rentner, die bisher keine Energiepreispauschale erhalten haben, können diese bis 30.06.2023 noch beantragen!

Alle Rentner die zum Stichtag 01.12.2022 einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, haben im Dezember 2022 die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 €ausgezahlt bekommen.

Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Dieser ist bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.

Weiterführende Informationen und Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.html 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/KnappschaftBahnSee/Expertensuche_Formular_Gruppe.html?traegerpfad=KnappschaftBahnSee&gtp=%25261005ed5b-fdb6-4ad6-bd0c-1cc877928b5f_list%253D2&templateQueryString=Energiepreispauschale&groupName_str=faq 

Rentner mit Kaffeetasse in der Hand schaut in die Kamera
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

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