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  • Democh mit Blumenstrauß neben Landrätin

    Claudia Democh im Gespräch mit der Landrätin des Ilm-Kreises

    Foto: LRA Ilm-Kreis
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an die Bürgerbeauftragte wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Verlust des SV-Ausweises – was tun bei fehlendem Nachweis für die Rentenversicherung?

Den Bürgerbeauftragten erreichen immer wieder Anfragen von Bürgern, denen Nachweise über versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR fehlen. Häufig sind die Bürger nicht mehr im Besitz ihres grünen SV-Ausweises. Der SV-Ausweis (Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung) war in der DDR das zentrale Dokument für alle Versicherten. Er diente als Nachweis für die Kranken- und Rentenversicherung. Eine automatische Übermittlung und Speicherung der für die Rente relevanten Beitragszeiten fand damals jedoch nicht statt. 

Was also tun, wenn der SV-Ausweis nicht mehr vorhanden ist?

In unserer Rubrik Aus der Arbeit des BürgerbeauftragtenFallbeispiele finden Sie hierzu weitere Informationen unter Sonstiges. 

Innenteil des SV Ausweises der DDR
Foto: Akunin-commonswiki/wikipedia

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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Ihr Weg zur Bürgerbeauftragten