Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss
Der Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg nahm heute (12. Mai) im Rahmen einer Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene Stellung. Er begrüßte das im Gesetzentwurf formulierte Ziel, „den Dialog zwischen Mandatsträgern und Bevölkerung zu stärken“ ausdrücklich. An einigen Punkten gab er Hinweise auf Fehler bzw. Schwächen im Gesetzentwurf und machte konkrete Vorschläge zur Verbesserung. Dr. Kurt Herzberg warb vor den Abgeordneten insbesondere dafür, dass die Antragsteller ein gesetzlich normiertes eigenständiges Recht auf Beratung erhalten und dass die Bürgerinitiativen, die erfolgreich einen Bürgerentscheid abgeschlossen haben, auch in der Phase der Beschlussumsetzung beteiligt bleiben.
Die schriftliche Stellungnahme des Bürgerbeauftragten können Sie hier lesen.