Der Bürgerbeauftragte in der Servicestunde beim MDR Thüringen Radio
Mit steigender Inflation und explodierenden Energiepreisen fragen sich immer mehr Menschen, wie sie ihren Lebensunterhalt sicher stellen können. Immer mehr Menschen sind somit auf staatliche Unterstützung angewesen. Grundsicherung, Bürgergeld und Wohngeld sollen gerade in Krisenzeiten ein Mindestmaß an Existenzsicherung bieten. Oftmals wissen aber viele Bürgerinnen und Bürger nicht, ob und welche Ansprüche ihnen überhaupt zustehen. Es gibt Menschen, für die bislang die Antragstellung von Sozialleistungen nicht vorstellbar war und die sich jetzt fragen, wo sie welche Hilfe beantragen können.
Am Mittwoch, dem 15.02.2023, war der Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, zu Gast beim MDR Thüringen Radio. In der bekannten Servicestunde mit Sina Waage beantwortete er Fragen der Hörerinnen und Hörer zum Thema Energiekrise und deren Auswirkungen auf mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Bürgergeld und Grundsicherung. Sehr viele Anrufer nutzten diese Gelegenheit und wandten sich mit ihren Fragen an Dr. Herzberg bzw. seine Mitarbeiterin, die am Servicetelefon des Senders saß.
So erkundigte sich ein Bürger, der Rente bezog, ob denn auch Rentner einen Anspruch auf Bürgergeld haben können. Dies musste der Bürgerbeauftragte verneinen, denn: „das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld II, manchmal auch Hartz IV genannt ab. Anspruch auf diese Leistung haben nur Menschen die auch noch erwerbsfähig sind, die also arbeiten könnten, aber keinen Job haben. Rentner gehören hier nicht dazu. Für Rentner, die bedürftig sind, gibt es aber die Möglichkeit, Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen.“
Auch das Thema der Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung beschäftigte die Bürger: „Ich habe eine hohe Nachzahlungsaufforderung von meinem Vermieter bekommen und kann diese aber nicht bezahlen. Hilft mir hier die Wohngeldstelle oder das Jobcenter/Sozialamt?“
Herzberg dazu: „Das kommt darauf an. Falls es nur um eine einmalige Nachzahlung, z.B. 1500,- € durch die Nebenkostenabrechnung von 2022 geht, könnte ein Antrag auf Grundsicherung sinnvoll sein. Aber wichtig ist hier: der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Für diesen einen Monat könnte es dann Grundsicherungsleistungen geben. Wenn die Kosten aber dauerhaft höher sind und die Rente immer weniger ausreicht, sollte zunächst erst einmal ein Wohngeldantrag gestellt werden.“
Soweit der Bürgerbeauftragte und die Mitarbeiterin in der kurzen Zeit der Servicestunde nicht alle Fragen sofort beantworten konnten, erhielten die Hörerinnen und Hörer im Nachgang noch eine ausführliche Information.
Aber Bürgerinnen und Bürger können sich natürlich täglich an den Bürgerbeauftragten wenden. Seine Kontaktdaten finden Sie hier auf der Webseite!