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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Der Bürgerbeauftragte informiert: Änderungen durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz ab 01.01.2019

Der Bundestag hat im Oktober 2018 die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie angemessenere Beiträge für Selbständige mit geringem Einkommen beschlossen.

Aktuell zahlen Beschäftigte den Zusatzbeitrag der Krankenkassen allein. Damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat im Oktober 2018 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Hiernach werden die Arbeitgeber ab 01.01.2019 wieder genau die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen, so dass die Beiträge insgesamt wieder paritätisch finanziert werden. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer.

Aber auch für Selbständige mit geringem Einkommen, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird es eine spürbare Erleichterung geben. Bisher müssen diese Beiträge auf Grundlage eines fiktiven Einkommens zahlen. Dabei wird aktuell ein Mindesteinkommen von 2.283,50 EUR angesetzt. Dies auch dann, wenn das tatsächliche Einkommen geringer ausfällt. Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung liegen damit bei ungefähr 350,- EUR im Monat. Das ist für viele Selbständige, die wenig erwirtschaften, schwer zu stemmen.

Nach der Gesetzesänderung durch das GKV Versichertenentlastungsgesetz halbiert sich für hauptberuflich Selbständige mit geringen Einkommen das für die Berechnung heranzuziehende Mindesteinkommen von 2.283,50 EUR auf 1.142 EUR. Je nach Krankenkasse ergibt sich damit ein monatlicher Mindestbeitrag von 167 EUR bis 186 EUR (zzgl. Pflegeversicherung).

Mehr Informationen zum Thema Versichertenentlastungsgesetz finden Sie hier: https://www.versichertenentlastungsgesetz.de/gkv-veg/

 

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