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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

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Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht 2025

06.01.2025

2025 gibt es wichtige gesetzliche Änderungen u.a. im Sozialrecht. Diese betreffen zum Beispiel das Wohngeld, das Kindergeld, den Mindestlohn sowie die Beiträge der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Zum 1. Januar 2025 erhöht sich zum einen das Wohngeld um 30 Euro pro Monat (+15 Prozent). Der Wohngeld-Plus-Rechner 2025 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe ggf. einen Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2025-artikel.html
  • Das Kindergeld erhöht sich zum 1. Januar um 5,-€ und beträgt monatlich 255,- €.
  • Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,82 Euro gestiegen.
  • Der Mindestlohn gilt auch für Minijobbende. Bei diesen wirkt sich das Plus wie folgt auf die Verdienstgrenze aus: Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2025 auf 556 Euro im Monat.
  • Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Das betrifft unter anderem die Pflegesachleistung, das Pflegegeld, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege, den Anteil der Pflegekasse an den Heimkosten und die Entlastungsleistungen.
  • Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, erhöht sich der Sofortzuschlag ab 2025 um 5 Euro auf 25 Euro im Monat. Dies gilt für jedes Kind, welches Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.
  • Beim Bürgergeld ändert sich in 2025 zunächst nichts, denn die Höhe der Leistung bleibt in 2025 zunächst unverändert und beträgt im Monat
    • für alleinstehende Erwachsene 563 Euro,
    • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag 357 Euro.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, erhöht sich zum Jahreswechsel. Hier gilt: jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt.
  • Eine weitere Neuerung betrifft das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Seit dem Schuljahr 2024/2025 (Schüler) bzw. dem Wintersemester 2024/2025 (Studierende) wird ein Minijob nicht mehr auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Schüler und Studierende haben somit ohne finanzielle Nachteile die Möglichkeit, neben der Schule oder dem Studium einen Minijob mit Verdienstgrenze auszuüben.Bei höherem Einkommen wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet.
  • Erwerbsminderungsrentner – Die Hinzuverdienstgrenze steigt hier: Für Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 18 558,75 Euro auf 19 661,25 Euro im Jahr 2025.

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich gern auch an den Bürgerbeauftragten wenden.

 

Bücherrücken von mehreren Sozialgesetzbüchern
Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter

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