Der Bürgerbeauftragte informiert zur Energiepreispauschale für Rentner
Da die hohen Energiekosten für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung darstellen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen. Diese enthalten neben Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger auch spezielle Entlastungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Rentnerinnen und Rentner haben aus dem 3. Entlastungspaket die Energiepreispauschale erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Energiepreispauschale an diejenigen Rentner ausgezahlt, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hatten.
Sollten Rentner und Rentnerinnen die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können diese einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Das betrifft auch diejenigen Rentner, denen zum Beispiel rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Der Antrag ist bis zum 30.06.2023 ausschließlich per Post an folgende Anschrift zu senden:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Energiepreispauschale
44781 Bochum
Den Antrag können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Weitergehende Informationen können Sie über folgenden Link erhalten: