Gespräch mit Mitgliedern des Thüringer Normenkontrollrates
Zu einem ersten Kennenlernen sowie zu einem intensiven fachlichen Austausch fanden sich der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, und Mitglieder des Thüringer Normenkontrollrates am 10.05.2023 in der Thüringer Staatskanzlei zusammen.
Der Thüringer Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Expertengremium, welches 2022 von der Landesregierung eingesetzt worden ist. Aufgabe der sieben Mitglieder des Rates ist es, die Entstehung und das Zusammenwirken von Rechtsvorschriften zu begleiten und Verbesserungspotentiale aufzuzeigen sowie allgemein die Landesregierung auf dem Gebiet der Bürokratievermeidung, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtssetzung zu beraten und zu unterstützen.
Der Rat hatte das Gesprächsangebot des Bürgerbeauftragten zur Vernetzung aufgegriffen und diesen eingeladen. Indem Dr. Herzberg seinen gesetzlichen Arbeitsauftrag, seine Arbeitsweise sowie einzelne Themen vorstellte, waren hinreichende Ansatzpunkte für ein sehr intensives Fachgespräch gegeben. Schwerpunkte dabei waren die Wege zu einer verständlichen Behördensprache sowie Probleme bei der Digitalisierung der Verwaltung. Schließlich stieß das vom Bürgerbeauftragten durchgeführte und wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ auf großes Interesse. Mit dem Pilotprojekt sollte praxisnah geprüft werden, ob es mit der Möglichkeit der Teilnahme von betroffenen Bürgern an einer vom Bürgerbeauftragten moderierten mündlichen Widerspruchserörterung vor Bearbeitung des Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde gelingt, Konflikte dialogorientierter- und damit auch bürgerfreundlicher – und schlussendlich auch bürokratievermeidend auszutragen. Insoweit ein Projekt ganz nach den Zielsetzungen des Expertenrats.
Das Projekt war ein voller Erfolg gewesen, denn in 11,5 % der Verfahren hatte die Ausgangsbehörde nach der mündlichen Erörterung dem Widerspruch abgeholfen und in 48 % der Fälle hatten die Bürger ihren Widerspruch zurückgenommen. Nur in 33 % der Fälle wurde das Widerspruchsverfahren fortgesetzt – später aber oftmals inhaltlich entlang der vom Bürgerbeauftragten gemachten Empfehlungen und Bewertungen entschieden.
Die anwesenden Mitglieder des Normenkontrollrats, der im Übrigen über seine Webseite auch Thüringer Bürgerinnen und Bürger auffordert, ihre Anregungen und Hinweise zum Thema Bürokratieabbau mitzuteilen, nahmen den Bericht und die Erfahrungen des Bürgerbeauftragten sehr interessiert auf.
Vereinbart wurde, dass ein kontinuierlicher Austausch angestrebt werden solle, bei dem auch Hinweise des Bürgerbeauftragten auf wahrgenommene Probleme in Bezug auf das Tätigkeitsfeld des Rates gegeben werden.