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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Information: Wechsel zu modernen Messeinrichtungen – digitale Stromzähler nicht immer verlässlich

Mit einem Anliegen, das den Verbraucherschutz betrifft, bekam es der Bürgerbeauftragte unlängst zu tun. Einem Bürger ging es um den aktuell angelaufenen Tausch der Stromzähler. Zurzeit werden nämlich die alten - analogen - Stromzähler Stück für Stück durch digitale Stromzähler (= moderne Messeinrichtung) ersetzt. Dieser Wechsel ist vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende so vorgesehen. Wenn ein digitaler Stromzähler zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul (sog. Smart-Meter-Gateway) versehen ist, handelt es sich um ein sog. „intelligentes Messsystem“, das Datenübertragung ermöglicht und zu dessen Einbau bestimmte Haushalte verpflichtet sind.

Allerdings hatten in den vergangenen Jahren Studien Hinweise darauf geliefert, dass elektronische Stromzähler einen zum Teil deutlich höheren Verbrauch messen als er tatsächlich stattfindet. Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse wurde unter Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Arbeitsgruppe mit der Untersuchung beauftragt. Der Bund der Energieverbraucher beteiligte sich an dieser Arbeitsgruppe.

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit unanfechtbarem Eil-Beschluss vom 04.03.2021, Az. 21 B 1162/20, den Einbau intelligenter Messsysteme einstweilen gestoppt, und zwar mit der Begründung, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Die Geräte seien, so das Gericht, hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MessbG) und in Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten. Dass sie den Anforderungen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, reiche jedenfalls nicht.

Insofern besteht hier aktuell für alle Verbraucher eine gewisse Unsicherheit. Zur Klärung entsprechender Fragen und für eine Beratung zu der Thematik können Sie sich an die Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de) wenden. Weitere Infos dazu auch hier.

verschiedene Euroscheine vor einem Stromzähler
Foto: Thorben Wengert/PIXELIO

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