Konferenz der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands in Erfurt
Anregungen aus der Beratungspraxis zum SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands traf sich heute zu ihrem alljährlichen Erfahrungsaustausch im Thüringer Landtag. Die Konferenz verabschiedete dabei ein gemeinsames Positionspapier, in dem Anregungen der Bürgerbeauftragten zur anstehenden Novellierung des SGB II zusammengefasst sind.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, der Thüringer Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg, erklärte: „In der täglichen Arbeit sammeln die Bürgerbeauftragten viele Erfahrungen gerade auch im Bereich des SGB II, in dem u.a. die sogenannten Hartz-IV-Leistungen geregelt sind. Vor diesem Erfahrungshintergrund haben wir in zwölf Regelungsbereichen Probleme aufgezeigt und Lösungsvorschläge gemacht, die bei den Beratungen um die Novellierung des SGB II beachtet werden sollten. Ich bin froh, dass wir uns nach intensiver fachlicher Diskussion auf diese gemeinsamen Anregungen verständigen konnten.“
Außerdem begrüßte die Konferenz die Einrichtung eines parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten in Baden-Württemberg in der vergangenen Woche. An der parlamentarischen Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Bürgerbeauftragtengesetz hatte mit Matthias Crone auch ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft teilgenommen.
Die turnusmäßige Zusammenkunft bildete den Abschluss der Veranstaltungsreihe aus Anlass des 15-jährigen Bestehens der Institution des Bürgerbeauftragten in Thüringen.
Der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands gehören die Bürgerbeauftragten der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen an. 2016 nimmt der Thüringer Bürgerbeauftragte die Sprecherfunktion wahr.
Pressekontakt
Daniela Kirsche
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