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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Konferenz der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder und der Bürgerbeauftragten in Wiesbaden

Die im zwei-Jahres-Turnus abgehaltene Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder, an der auch die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer teilnehmen, fand im Berichtsjahr am 11./12.09.2022 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden statt.

Auf Einladung der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Martina Stamm-Fibich (MdB), informierten sich die Teilnehmenden über die Ergebnisse einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über Online-Petitionen als Partizipationsform der digitalen Zivilgesellschaft. Danach werden Petitionen von den Petenten und Petentinnen als Bürgerbeteiligung wahrgenommen, bei der sie auf Probleme hinweisen und eigene Lösungsvorschläge einbringen können. Vor diesem Hintergrund wirbt die Studie für den Austausch von Argumenten und das Zuhören als zentrale Elemente in der Gestaltung des Petitionswesens und mahnt insofern beim Umgang mit Petitionen einen deutlich dialogorientierteren Umgang an, selbst wenn dies das Verfahren komplexer mache.

Erörtert wurden auch die Erfahrungen mit privaten Petitionsplattformen. In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu betonen, dass eine bei einer solchen privaten Plattform eingereichte „Petition“ nicht gleichbedeutend ist mit der „echten“ Petition im verfassungsrechtlichen Sinne, die sich an die zuständige staatliche Stelle oder die Volksvertretung (Bundestag oder Landtag) richtet. Viele Menschen setzen fälschlicherweise beides gleich, doch eine Eingabe bei einer privaten Petitionsplattform ist letztlich nur eine Meinungskundgabe, während die Adressaten der „echten“ Petition inhaltliche Prüfungs- bzw. Abhilfemöglichkeit haben. Insofern bestand Konsens, dass das „parlamentarische Original“ zu stärken sei. Zugleich sei aber doch auch zu erwägen, ob sich Petitionsausschüsse nicht im Wege des Selbstaufgriffs mit den Themen befassen sollten, die bei privaten Plattformen stark diskutiert werden. So könnte das auf einer privaten Plattform zum Ausdruck kommende zivilgesellschaftliche Engagement angemessen wahrgenommen werden.

Gegenstand des Meinungs- und Erfahrungsaustausches im hessischen Landtag war auch die Frage, wie digital Petitionen sein können, wie Petitionsausschüsse und ihre Verwaltungen in der Praxis mit den von ihnen zu einer Petition bei den Ministerien eingeholten Stellungnahmen umgehen und wie weit die Verwirklichung des Projektes eines gemeinsamen Petitionsportals von Bund und Ländern gediehen ist.

In einem instruktiven Vortrag gab der österreichische Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz den Tagungsteilnehmenden schließlich einen Einblick in Aufgaben und Arbeitsweise der Volksanwaltschaften, deren Verhältnis zum Parlament sowie die mit dem Österreichischen Fernsehen (ORF) gepflegte Zusammenarbeit. Die Volksanwaltschaft in Österreich ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung, die Hilfestellung bei Problemen mit Behörden gibt und für präventive Menschenrechtskontrolle zuständig ist. Ihre Aufgaben sind in der Bundesverfassung und dem Volksanwaltschaftsgesetz festgelegt.

 

Die Beteiligten im Hessischen Landtag
1. Reihe mitte: Astrid Wallmann, Präsidentin des Hessischen Landtags, 3.v.re.: Martina Stamm-Fibich, hintere Reihe li.: Dr. Kurt Herzberg, Foto: Hessischer Landtag

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