Mitarbeit des Bürgerbeauftragten am „Runden Tisch Energiearmut“
Die in Folge des Ukrainekrieges aufgetretene Energiekostenkrise zeigt in Thüringen erhebliche Auswirkungen und beschäftigt auch den Bürgerbeauftragten und sein Team. Neben der Beantwortung von zahlreichen Anfragen zum Thema setzt sich der Bürgerbeauftragte auch gegenüber dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) für eine Unterstützung der betroffenen Verbraucher ein.
Das Ministerium hatte ab August 2022 neben Vertretern der Wohlfahrtsverbände, der Thüringer Verbraucherzentrale, der Agentur für Arbeit, der Wohnungswirtschaft, des Mieterbundes sowie den sozialen Beratungsstellen auch den Bürgerbeauftragten zu den Treffen am „Runden Tisch Energiearmut“ eingeladen. Ziel der Zusammenkünfte ist es, die verschiedenen Akteure – auch aus den verschiedenen Fachministerien - in einen Austausch zu bringen und die zu erwartenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den steigenden Energiekosten zu erörtern.
Der Bürgerbeauftragte wies in diesem Rahmen auf von ihm wahrgenommene besondere Probleme hin und konnte so aus der Betroffenensicht einige Impulse geben. Er setzte sich u.a. dafür ein, die geplante Digitalisierung der Wohngeldanträge deutlich zu beschleunigen, da es sich abzeichnete, dass die Behörden zu Beginn des neuen Jahres mit einer Flut von Neuanträgen konfrontiert sein werden. Von der Möglichkeit, Anträge auch digital einreichen zu können, erwartete der Bürgerbeauftragte eine deutliche Beschleunigung des Verfahrens und damit auch schnellere Entscheidungen für die Bürger. Daneben machte Herzberg auch auf Probleme im Bereich des SGB II („Hartz IV“) und SGB XII (Grundsicherungsleistungen) aufmerksam: Betroffenen drohten – insbesondere bei einem notwendigen Wechsel der Wohnung oder bei der Erstbeantragung von Leistungen - aufgrund der gestiegenen Energiepreise Nachteile. Hintergrund: Weil die kommunalen Richtlinien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) diese Angemessenheit in Eurobeträgen (und nicht in Verbrauchseinheiten wie kWh) definieren, führt es bei gleichbleibendem bzw. angemessenem Verbrauch zwangsläufig zur Unangemessenheit der Heizkosten. Der Bürgerbeauftragte regte deshalb an, dass sich die Kommunen mit diesem Problem befassen und nötigenfalls ihre KdU-Richtlinien überarbeiten.
Außerdem warb der Bürgerbeauftragte bereits im September nachdrücklich für eine „Informations- und Beratungsoffensive“, damit die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen und Existenzängsten nicht allein gelassen werden würden. Er machte dabei immer wieder darauf aufmerksam, dass in vielen Einzelfällen zivilrechtliche und sozialrechtliche Probleme ineinandergreifen. Herzberg wörtlich: „Wenn ich die Kostenerhöhung vom Energieversorger mitgeteilt bekomme, frage ich mich nicht nur ‚Darf der das?‘ (Verbraucherschutz), sondern auch ‚Woher bekomme ich angesichts meiner kleinen Rente Unterstützung?‘ (Sozialrecht).“
Das Verbraucherschutzministerium nahm die zahlreichen Anregungen der Beteiligten auf und arbeitete in der Folge an deren Umsetzung. Eine der ersten von den Vertretern des Runden Tisches angeregten und vom Ministerium umgesetzten Maßnahmen war die Einrichtung eines digitalen Informationsportals, in dem sich Verbraucher zu Themen rund um die Energiekrise informieren können. Das letzte Treffen fand am 23.11.2022 statt. Die Arbeit des runden Tisches soll im Jahr 2023 fortgesetzt werden.