„Miteinander sprechen“ - Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ vorgestellt
Im Rahmen einer Pressekonferenz hat der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, heute das Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ öffentlich vorgestellt. Gemeinsam mit Innenminister Georg Maier sowie den Landräten Antje Hochwind (Kyffhäuserkreis) und Harald Henning (Landkreis Sömmerda) erläuterte Dr. Herzberg das Projekt des Bürgerbeauftragten, das zum 1. Mai 2018 in den beiden Landkreisen gestartet ist.
„Ich erfahre immer wieder, dass Menschen, die mit Verwaltungsentscheidungen nicht einverstanden sind, angehört werden wollen. Sie kritisieren, dass es offensichtlich nicht möglich ist, innerhalb eines Widerspruchsverfahrens die Argumente mündlich auszutauschen. Sie fühlen sich nicht verstanden und nicht selten führt dies zu Frustration und Ablehnung gegenüber den Behörden“, stellte Dr. Herzberg seine Motivation für die Erarbeitung des Projekts dar.
Bei dem Pilotprojekt können die Bürger, deren Widerspruch zur Bearbeitung an die zuständige Kommunalaufsicht beim Landratsamt abgegeben wurde, an einer vom Bürgerbeauftragten moderierten Widerspruchserörterung teilnehmen.
Herzberg: „Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit eröffnen, mit den beteiligten Behörden in einen echten Dialog zu treten. Daran soll sich eine vom Bürgerbeauftragten moderierte, mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten anschließen. Das Ziel ist es, dass wir das Verwaltungshandeln durch das persönliche Gespräch für den Bürger besser nachvollziehbar machen bzw. bestenfalls zu einer einvernehmlichen Lösung in der Sache gelangen.“
Herzberg weiter: „Mit dem Pilotprojekt wollen wir praxisnah herausfinden, ob es auf diese Weise und zu diesem recht frühen Zeitpunkt gelingt, Konflikte im Verwaltungshandeln dialogorientierter – und damit auch bürgerfreundlicher – auszutragen. Außerdem erwarte ich Aufschlüsse darüber, ob und inwieweit die Erörterung durch den Bürgerbeauftragten letztlich zu einer Reduzierung des Gesamtaufwandes eines Widerspruchsverfahrens beiträgt. Ein Ergebnis wird auch sein, konkreter sagen zu können, welche rechtlichen oder vielleicht auch mentalen Probleme mit dem dialogorientierten Ansatz verbunden sind.“
Mit Blick auf die beiden Landkreise, in denen das Pilotprojekt durchgeführt wird, dankte Herzberg der Landrätin Antje Hochwind und dem Landrat Harald Hennig für „die Offenheit und Bereitschaft, sich mit der eigenen Mannschaft auf ein solches Projekt einzulassen.“ Herzberg: „Eigentlich musste ich die Landräte nicht überzeugen. Sie waren sofort dabei. Schwieriger war es, die rechtlichen Bedenken und organisatorischen Hürden auszuräumen. Hier danke ich ausdrücklich dem Innenminister Georg Maier und dem Landesverwaltungsamt für die problem- und zugleich lösungsorientierte Unterstützung.“
„Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, werden wir gemeinsam mit dem Innenministerium und den zwei beteiligten Landkreisen die Entwicklung sehr genau beobachten und die Ergebnisse evaluieren. Dazu wird es auch eine Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Universität Jena geben, die das Projekt wissenschaftlich begleiten wird. Über weitere Schritte wird nach Beendigung des Pilotprojekts, das auf ein Jahr angelegt ist, entschieden werden“, so Dr. Kurt Herzberg abschließend.
Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ finden Sie hier: https://www.buergerbeauftragter-thueringen.de/meine-schwerpunkte/.