Panzerstraßen auf privatem Grund Bürgerbeauftragter trifft die Staatssekretäre des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Als die Nationale Volksarmee ihre Panzerstraßen in den 80-er Jahren angelegt hat, gab es keine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen den Verlauf der Straße zu wehren. Nach dem Ende der DDR und nach der nunmehr wirksamen Zuordnung von Grundstücken zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern ziehen sich heute viele dieser ehemaligen Panzerstraßen über Privatgrund. Häufig sind Äcker und Felder davon betroffen. Manche dieser Straßen werden als Wanderwege, andere als Abkürzungen von ortskundigen Autofahrern benutzt, die meisten dienen dem landwirtschaftlichen Verkehr. Nun haben die Eigentümer des Bodens, über den die ehemaligen Panzerstraßen verlaufen, plötzlich eine Verkehrssicherungspflicht, die sie eigentlich nicht haben wollen – schließlich hatten sie keine Einspruchsmöglichkeit, als die Panzerstraßen seinerzeit über ihr Grundstück gebaut wurden.
Wie kann man also dieser Verkehrssicherungspflicht entgehen? Gibt es einen Anspruch auf Rückbau der Straßen? Können die Panzerstraßen in öffentliche Straßen umgewidmet werden, um damit eine Unterhaltung durch die zuständige Gebietskörperschaft zu erreichen?
Diese komplexe Thematik gelangte über ein konkretes Anliegen zum Bürgerbeauftragten. Dies nahm Dr. Kurt Herzberg bei einem Treffen mit den beiden Staatssekretären des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij und Torsten Weil auf die Gesprächsagenda Neben grundsätzlichen Themen der Zusammenarbeit waren die Fragen um „Panzerstraßen“ das inhaltliche Kernthema des Austauschs. Der Bürgerbeauftragte warb dafür, dass hier grundlegende Klärungen gefunden werden, die nicht nur bei dem individuellen Anliegen der Familie, die sich an den Bürgerbeauftragten gewendet hatte, helfen. Es müsse berücksichtigt werden, dass wohl faktisch jede Panzerstraße über mehrere Flurstücke mit unterschiedlichen Eigentümern läuft. Eine öffentliche Widmung habe in der Regel nicht stattgefunden, so dass der tatsächliche Wege- bzw. Straßencharakter rechtlich nicht abgebildet ist. Außerdem betrifft diese Problematik eine Vielzahl von vergleichbaren Straßen in den neuen Ländern, sodass auch eine über Thüringen hinaus gehende Initiative zur Klärung der Sachlage und zum weiteren Umgang damit wünschenswert wäre.
Staatssekretärin Karawanskij und der Bürgerbeauftragte vereinbarten bei dem Gespräch konkret für die darauffolgende Woche einen gemeinsamen Ortstermin mit der betroffenen Familie im Landkreis Gotha.