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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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  • Dokument mit einem Stift darauf

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Thüringer Bürgerbeauftragter fordert Entbürokratisierung für Nachbarschaftshelfer

Auf die Information der AOK Plus, dass Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige bisher kaum angenommen würde - MDR Thüringen berichtete am 03.06.2024 – reagiert der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg:

„Für mich ist diese Nachricht keine Überraschung, wenngleich sie für die betroffenen Pflegedürftigen sehr traurig ist. Für mich ist dies ein Beispiel für eine politisch gewollte und sehr sinnvolle Hilfe, die in der Umsetzung völlig unnötig bürokratisch aufgeladen wurde. Am Ende verzichten die Betroffenen auf die ihnen zustehende Überstützung.“

Für Herzberg ist vor allem die Registrierung der helfenden Nachbarn bei deren eigener Krankenkasse lebensfremd. Es sollte möglich sein, dass der Pflegebedürftige, der am Ende die Leistung auch dort abruft, die helfenden Nachbarn bei seiner Kasse anmelden bzw. registrieren kann.

Herzberg wörtlich: „Ich fordere die Thüringer Landesregierung und die Pflegekassen dringend auf, die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren dahingehend zu vereinfachen. Im Übrigen bedeutet derzeit die Registrierung, dass der helfende Nachbar sich für insgesamt 5 Kurseinheiten (5 x 90 Min.) zum Thema Pflege anmelden muss. Das schreckt die Helfer ab. Zu mir kommen die Leute und fragen, warum sie einen Kurs zum Thema Demenz machen müssen, um für den Nachbarn einkaufen zu können.“

Zum Hintergrund        

Seit dem 01.04.2023 können auch in Thüringen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von monatlich bis zu 125 € auch für von sog. Nachbarschaftshelfern geleistete Unterstützung ausgeben.

Vor Änderung der entsprechenden Verordnung (ThürAUPAVO[1]) durfte dieser Betrag nur für Leistungen von anerkannten Pflegediensten ausgegeben werden. Diese boten aber häufig einfache Unterstützungsleistungen im Haushalt oder beim Einkaufen gar nicht erst an oder hatten keine Kapazitäten dafür. Aber auch der Einsatz der Nachbarschaftshelfer ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So müssen sich die Helfer zuvor bei der eigenen Krankenkasse registrieren und einen entsprechenden Pflegekurs absolvieren.

Weiterführende Informationen zur Nachbarschaftshilfe und den Pflegekursen finden Sie hier: 

https://www.aok.de/pk/pflege-im-alltag/nachbarschaftshilfe/

Bei Fragen zur Nachbarschaftshilfe in Thüringen oder bei Fragen zum Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige können Sie sich gern auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden. 


[1] Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO)

Hand stützt sich auf Rollator
Foto: angieconscious/pixelio.de

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