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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Thüringer Bürgerbeauftragter fordert: Pflegekurs-Pflicht für Nachbarschaftshelfer abschaffen!

Dr. Kurt Herzberg, Thüringer Bürgerbeauftragter, fordert von der Landesregierung die Aufhebung der Pflegekurs-Pflicht für Nachbarschaftshelfer. Als erster Schritt in diese Richtung sollte jetzt schon die bestehende Übergangsregelung über den 31.12.2024 hinaus verlängert werden.

Seit dem 01.04.2023 können zwar auch in Thüringen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von monatlich bis zu 125 € für Unterstützung ausgeben, die von sog. Nachbarschaftshelfern geleistet wird. Allerdings müssen sich die Nachbarschaftshelfer hierfür vorher registrieren und einen bestimmten Pflegekurs absolvieren. Da die Krankenkassen diese Pflegekurse zunächst nicht anbieten konnten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen: Danach kann ein Nachbarschaftshelfer nach Registrierung zwar bereits tätig werden, muss den Pflegekurs allerdings bis 31.12. 2024 nachholen.

Herzberg: „Leider haben es die Pflegekassen bis heute nicht geschafft, ausreichend passende Kurse anzubieten. Folge für die bereits tätigen Nachbarschaftshelfer: sie verlieren ihre Berechtigung zum Ende des Jahres, wenn sie bis dahin keinen Kurs absolviert haben, und die Pflegebedürftigen verlieren ihre Helfer.“

Der Bürgerbeauftragte fordert daher die Landesregierung auf, in einem ersten Schritt die Übergangsregelung bereits jetzt bis zum 30.06.2025 zu verlängern. An die Pflegekassen appelliert er, Kursangebote zeitnah, in ausreichender Zahl und niedrigschwellig (z.B. Online-Schulung) anzubieten. Die Pflegekassen sollten die Pflegebedürftigen auch proaktiv über die Möglichkeit informieren, den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe einsetzen zu können.

Herzberg: „Eine an sich sehr sinnvolle Unterstützungsleistung geht ins Leere, wenn sie niemand kennt und daher nicht nutzen kann.

Doch Herzberg geht noch weiter: „Der Nachbarschaftshelfer begleitet den Pflegebedürftigen zum Arzt, hilft beim Einkaufen oder unterstützt im Haushalt. Warum er dafür einen Pflegekurs absolvieren muss, erschließt sich mir nicht und ist auch für die potenziellen Helfer nicht nachvollziehbar. Das ist ein Beispiel unnötiger Bürokratie. Das Sozialministerium sollte die Bedingung der Absolvierung eines Pflegekurses ersatzlos streichen.“

 

Pressekontakt für Rückfragen

Susan Kasten

Tel.: 0361 57 3113878, E-Mail: susan.kasten@buergerbeauftragter-thueringen.de

 

 

Pressemitteilung

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