Thüringer Bürgerbeauftragter will Lücken beim Anspruch vermeiden, deshalb: Wohngeld jetzt beantragen!
Pressemitteilung vom 24.01.2023
„Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise einen Anspruch auf das neue WohngeldPlus haben, sollten ihren Antrag unbedingt noch im Januar stellen. Ansonsten könnte es passieren, dass für Januar zwar ein Anspruch auf diese Leistung besteht, der Antrag aber zu spät gestellt wurde“. Mit diesen Worten rät der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, möglichen Betroffenen, den Antrag jetzt zu stellen.
Herzberg weiter: „Wer unsicher ist, ob er Leistungen erhalten kann, kann sich mithilfe des WohngeldPlus-Rechners, der auf der Internetseite des Bundesbauministeriums aufgerufen werden kann, über einen evtl. Anspruch informieren. Bei Fragen oder Problemen kann man sich unter 0361/57 3113871 auch an mich bzw. mein Büro wenden.“
Zum Hintergrund: Wohngeld bekommt nur, wer es beantragt hat. Der Anspruch beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen zum 1.1.2023 ist die Wohngeldberechtigung erheblich ausgeweitet worden. Nach Berechnungen des Bürgerbeauftragten werden ca. 50.000 Thüringer Haushalte im Jahr 2023 erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. Mit durchschnittlich 370 EUR pro Monat ist auch die Höhe des monatlichen Wohngeldes deutlich gestiegen.
Wohngeldrechner:
Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Weitere Informationen unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de.
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Susan Kasten
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