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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Wichtige Änderungen zum Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2017 gilt der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Doch kaum jemand weiß, dass durch die neue Regelung Verbraucher von einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung profitieren können, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern. Diese Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger sind nun rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Nach der alten Gesetzeslage gab es den Beitragsvorteil bestenfalls rückwirkend für zwei Monate.

Der Bürgerbeauftragte empfiehlt, alle Bescheide, die eine Befreiung oder Ermäßigung in den letzten drei Jahren begründen, beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzureichen, um den eigenen Anspruch geltend zu machen.

Das zu viel gezahlte Geld bekommen Antragsteller dann vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erstattet. Eine Verrechnung mit künftig fälligen Beiträgen ist aber nicht möglich. 

Laut Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt diese Neuregelung eine erhebliche Verfahrensvereinfachung für Beitragszahler dar, die die Voraussetzung erfüllen, und minimiert den Verwaltungsaufwand auf Seiten des Antragstellers sowie des Beitragsservice.

Weitere Neuregelungen finden sie auf den Internetseiten des Beitragsservices unter https://www.rundfunkbeitrag.de

Geld auf Brief zum Rundfunkbeitrag

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