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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Warten, bis der Bus kommt…

Die Schulschließungen infolge der Corona-Pandemie haben viele Eltern an die Belastungsgrenze gebracht. Erleichtert reagierte daher eine Thüringer Familie, als für den 11-jährigen Sohn eine Notbetreuung in der Schule angeboten wurde. Doch die anfängliche Freude währte nur kurz; schon nach wenigen Tagen wurde verkündet, dass die Betreuung nur noch bis nach dem Mittagessen gewährleistet sei. Die schulische Aufsicht endete damit gegen 12 Uhr. Und dann hieß es: Warten bis der Bus kommt. Der hatte nämlich keinen neuen Fahrplan, sondern hielt auch weiterhin pünktlich 13.15 Uhr vor der Schule – auch wenn dort keine Kinder einstiegen, weil sie vorher von ihren Eltern abgeholt werden mussten.

Eine Absprache zwischen Schule und Nahverkehrsunternehmen hatte es nicht gegeben, aus Sicht der Eltern geradezu ein schlechter Scherz. Die engagierte Mutter hatte zunächst selbst beim zuständigen Schulverwaltungsamt nachgefragt, dort zeigte man sich problembewusst. An anderen Schulen des Landkreises war die Betreuung nämlich zeitlich genau bis zum Eintreffen des ersten Busses organisiert. Eine Rücksprache zwischen Schulverwaltungsamt und Nahverkehrsunternehmen brachte keine Lösung, aus personellen Gründen sah man sich außer Stande, einen zusätzlichen, früheren Bus für die Schüler anzubieten.

Accordion

Lösungsansatz und Ergebnis

Entnervt wendete sich die Familie an den Bürgerbeauftragten. Als erstes galt es, die Schule überhaupt über den verlängerten, an den Busfahrzeiten orientierten Betreuungsbedarf zu informieren – tatsächlich war die entscheidende Anlaufstelle zunächst nicht im Bilde gewesen über diese Konsequenz der verkürzten Betreuungszeit. Aus Sicht der Schulleitung war bei der Beaufsichtigung der Kinder in einer Sammelgruppe nach offiziellem Schulschluss problematisch, die getrennten Gruppen beizubehalten, die aufgrund des Infektionsschutzes vorgegeben waren. Schulverwaltungsamt und Schulleitung standen bereits in Kontakt, als der Bürgerbeauftragte das Anliegen der Familie vortrug. Allen Beteiligten war die missliche Lage für Schüler und Eltern schnell bewusst, der Wille, eine rasche und unbürokratische Lösung zu finden, vorhanden. Und so konnte nach nur einer Woche, in der die Familie ihren Sohn selbst abholen musste, eine Betreuung bis zum Eintreffen des Busses organisiert werden. Für diese und andere betroffene Familien bedeutete das eine spürbare Entlastung in der ohnehin angespannten Gesamtsituation.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

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