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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Grundschule vor der Schließung

Die Problematik von Schulschließungen im ländlichen Raum ist bekannt. Mit Unverständnis, hilf- und ratlos stehen dem Eltern, Lehrer und Schüler gegenüber. Das unerschöpfliche Bemühen einer Bürgerinitiative, die Schließung der örtlichen Grundschule zu verhindern, zeigt das folgende Anliegen, welches an den Bürgerbeauftragten gerichtet wurde: Aufgrund unzureichender Brandschutzbestimmungen – so teilte die Bürgerinitiative mit – habe der örtliche Kreistag die Schließung einer Grundschule beschlossen. Die Bürgerinitiative betonte, den Inhalt des Brandschutzprotokolls und damit die konkreten Mängel nicht zu kennen und konnte die Entscheidung, die Schule zu schließen, daher nicht nachvollziehen. Denn soweit bislang Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an der Schule durchgeführt werden mussten, hatte die Bürgerinitiative stets Sponsoren gefunden. Auch hatte sich die Gemeinde im Falle einer Sanierung bereit erklärt, weitere Kosten zu tragen. Förderverein, Eltern und Mitglieder der Bürgerinitiative wollten zusätzlich handwerkliche Tätigkeiten übernehmen. Die Beteiligten vor Ort wollten mit persönlichem Einsatz verhindern, dass die Kinder an einer anderen Schule untergebracht werden. 

Accordion

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte hat im ersten Schritt die Landrätin des Landkreises um eine Stellungnahme gebeten. Diese betonte, dass der Beschluss zur Schließung der Grundschule zwar vorlag, jedoch vom Kreistag abgelehnt worden sei. Damit läge zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Beschluss zur Schließung der Grundschule vor. Die Schüler würden an dieser Schule weiter unterrichtet. Allerdings war es Gegenstand einer gemeinsamen Beratung mit Vertretern des zuständigen Schulamtes, des Landkreises, den verantwortlichen Amtsleitern des Landratsamtes, Vertretern der Gemeinde, Schulvertretern und Mitgliedern der Bürgerinitiative, die Schüler aufgrund von gesundheitsrelevanten Geruchsbelästigungen in einem Klassenraum und Baumängeln im Obergeschoss zumindest räumlich an einer andere Schule unterzubringen. Dies wiederum wurde von der Elternschaft abgelehnt. Im Ergebnis hielt die Gemeinde Wort und erklärte sich bereit, die finanziellen Mittel für die Sanierung des Musikraumes zur Verfügung zu stellen. Auch die Eltern betonten erneut, dass sie Bauleistungen erbringen würden. Damit wäre der geplante Umzug hinfällig und dem Wunsch der Bürgerinitiative wäre entsprochen worden.

Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass nach dem Umbau und einer erneuten Messung keine erhöhten Werte mehr in dem betroffenen Klassenraum vorliegen und dieser Raum wieder für den Unterricht genutzt werden kann.

In diesem konkreten Fall konnte der Bürgerbeauftragte durch die Schaffung von Transparenz gegenüber allen Beteiligten zu einer Klärung beitragen. Die unzureichende Weitergabe von Informationen der Behörden hatte zu Missverständnissen bei den Betroffenen geführt. Erst die konkrete Nachfrage und die Vermittlung des Bürgerbeauftragten offenbarte neue Möglichkeiten, um in dem Konflikt zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

(Stand: März 2015)

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