Kindergartenplatz bis zur Einschulung
Plätze in den Kindertageseinrichtungen der Städte und Gemeinden sind heiß begehrt. Einen Anspruch auf Unterbringung in der Wunschkita gibt es zwar nicht, aber einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. bei einer Tagesmutter, die in zumutbarer Entfernung liegt.
Im konkreten Fall wandte sich eine verzweifelte Mutter an den Bürgerbeauftragten und bat um Hilfe dabei, für ihre zwei Kinder (knapp 6 Jahre und 1 ½ Jahre) einen Kitaplatz in ihrer neuen Wohngemeinde zu bekommen.
Anfang dieses Jahres sei sie dorthin gezogen und hatte aufgrund des Umzuges den Kitaplatz ihres älteren Kindes in ihrem bisherigen Wohnort gekündigt. In den Wochen darauf hatte sie dann bei der Gemeindeverwaltung ihres neuen Wohnortes einen Kitaplatz für ihre zwei Kinder beantragt. Erst mündlich und später schriftlich teilte die Behörde ihr aber mit, dass ihr für beide Kinder erst ab Herbst 2017 Kitaplätze zur Verfügung gestellt werden könnten.
Dieses Angebot war für die Bürgerin jedoch keineswegs akzeptabel. Zum einen, weil sie kein Auto besitze und zum anderen, weil die Busverbindung zwischen ihrem Wohnort und der nächstgrößeren Stadt ungünstig sei. Eine Kinderbetreuung dort käme somit nicht in Frage. Allerdings sei es für sie auch keine Option, die Kinder bis Herbst nächsten Jahres zu Hause zu betreuen. Die Bürgerin schilderte nachvollziehbar, dass ihr älteres Kind voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres eingeschult werden wird. Ein Kindergartenaufenthalt und das damit verbundene Vorschuljahr sei aber für das Kind – nicht zuletzt für seine Persönlichkeitsentwicklung – notwendig. Ihr persönlich sei es auch sehr wichtig, alsbald wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wenn die Kinder in einer Kita betreut sind. Deshalb bat sie den Bürgerbeauftragten, gemeinsam mit der Gemeinde Möglichkeiten zu erschließen, um die Betreuung für ihre Kinder abzusichern.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte wandte sich in diesem Sinne an den Bürgermeister der kleinen Gemeinde, der sofort reagierte. Insbesondere prüfte die Gemeindeverwaltung, ob zumindest das ältere Kind im Hinblick auf die Einschulung kurzfristig in einer Einrichtung der Gemeinde aufgenommen werden könnte. Nur kurze Zeit später teilte der Bürgermeister mit, dass das jüngere Kind zwar tatsächlich erst im Herbst nächsten Jahres einen Kitaplatz bekommen könne, eine Aufnahme des älteren Kindes jedoch bereits sehr zeitnah zu ermöglichen sei.
Damit war der Bürgerin eine große Sorge genommen, weshalb sie sich für die Unterstützung des Bürgerbeauftragten sehr bedankte.
(Stand: Dezember 2016)