Normgerechte Abtrennung einer Versorgungsleitung zügig durchgesetzt
Eine Bürgerin wandte sich schriftlich an den Bürgerbeauftragten und schilderte ihr Problem mit einer ihrer Meinung nach nicht normgerechten Abtrennung einer Wasserversorgungsleitung. An ihre Wasserleitung grenze ein 10-Meter-Wasserrohr, in der sich Wasser ansammle. Die Bürgerin befürchtete, dass durch dieses in der Leitung stehende Wasser, eine Verschmutzung und Verkeimung ihres Trinkwassers einhergehen könnte. Sie habe bereits mehrfach ihren Versorger auf diesen Zustand hingewiesen und um eine Lösung des Problems gebeten. Bisher jedoch ohne Erfolg.
Der Bürgerbeauftragte wandte sich an den zuständigen ➤ Wasser- und Abwasserzweckverband und bat, den Sachverhalt zu prüfen. Der Verband bestätigte eine nicht normgerechte Abtrennung der Versorgungsleitung unmittelbar hinter dem Anschluss der Bürgerin. Er sicherte nunmehr eine kurzfristige und sachgerechte Abtrennung zu. Durch das Setzen eines Hydranten am Ende der Hauptversorgungsleitung werde zudem die Möglichkeit geschaffen, die Leitung jederzeit spülen zu können. Darüber hinaus bekräftigte der Verband eine gute Trinkwasserqualität. Diese werde regelmäßig kontrolliert und überwacht.
Kurze Zeit später bestätigte die Bürgerin auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen: „Da rufen Sie genau richtig an, die Bauarbeiten haben gerade heute begonnen.“
Dem Anliegen der Bürgerin konnte durch die Unterstützung des Bürgerbeauftragten abgeholfen werden.
(Stand: August 2015)