Einbürgerungstest: Wann und vom wem erhält man Bescheid, ob man bestanden hat?
Mit dieser Frage wandte sich ein ausländischer Bürger, der seine Einbürgerung anstrebte, an den Bürgerbeauftragten. Denn er hatte schon vor einiger Zeit bei der zuständigen Behörde seinen Einbürgerungstest absolviert, bislang aber noch keinerlei Rückmeldung zum Ergebnis erhalten. Und dies, obwohl man ihm beim Absolvieren des Tests die Information gegeben hatte, dass der Test an die Stadtverwaltung geschickt werde und er dann von dort innerhalb von 2 bis 4 Wochen die Unterlagen zugeschickt bekomme.
Accordion
Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte recherchierte, welchen Gang ein solcher Einbürgerungstest nimmt: In Thüringen werden die Einbürgerungstests vom Thüringer Volkshochschulverband durchgeführt und dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgewertet. Deshalb hakte der Bürgerbeauftragte auch dort nach und erhielt die – wenig überraschende - Rückmeldung, dass aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Zertifikatsausstellung derzeit mit einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen sei. Anfragen zum Verbleib von Zertifikaten (Einbürgerungstest, Test "Leben in Deutschland", Integrationskurs) mögen Einbürgerungsbewerber frühestens zwölf Wochen nach Prüfungsdatum schriftlich per Post an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (hier konkret: die Außenstelle Hermsdorf) richten. Das Anschreiben müsse Angaben enthalten zum Grund des Anliegens, zur Art des fehlenden Zertifikats (Einbürgerungstest, Test "Leben in Deutschland" oder Integrationskurs), die aktuelle Anschrift und die vollständigen Personalien mit Geburtsdatum und einer Passkopie bzw. dem Pass- oder Ausweisersatz sowie dem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Auch wenn diese Art des Umgangs einer Behörde mit den Menschen, die deutsche Staatsbürger werden sollen, doch sehr befremdlich wirkt, war dem Bürger mit diesen Informationen wenigstens etwas weitergeholfen. Er wusste nun, was er zu tun und an wen er sich zu wenden hatte.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2022