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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Visum für Ehegattennachzug zwecks Familienzusammenführung: Bürgerbeauftragter und Ausländerbehörde bringen Odyssee zu einem guten Ende

Am 9. Mai 2016 klingelte beim Bürgerbeauftragten das Telefon: „Meine kongolesische Schwiegertochter, die mit Zwillingen schwanger ist und sich berufsbedingt in Südafrika aufhält, benötigt dringend ein Visum für ihre Einreise nach Deutschland, aber wir kommen damit einfach nicht voran! Jetzt klemmt die Sache hier in Thüringen. Können Sie uns helfen?“ Ja, auch in solchen Situationen versucht der Bürgerbeauftragte zu helfen! Deshalb schickte die in Thüringen wohnhafte Schwiegermutter dem Bürgerbeauftragten wenig später eine E-Mail und schilderte die familiäre Problemlage: Voraussichtlicher Geburtstermin sei in wenigen Monaten, so dass die werdende Mutter nur noch kurze Zeit fliegen könne. Zudem laufe ihr befristetes Arbeitsvisum in Südafrika Mitte September aus und eine Verlängerung sei auf Grund der Schwangerschaft wenig wahrscheinlich, weshalb die Ausweisung in den Kongo drohe. Wenn die Kinder in Südafrika geboren würden, bekämen sie aber sehr wahrscheinlich keine Geburtsurkunde und demzufolge auch keinen Pass, d.h. auf Grund der Gesetze dieses Landes dürften die Kinder nicht ausreisen. „Und für meinen Sohn ist wegen einer angeborenen schweren Erkrankung ein Aufenthalt im Kongo völlig unmöglich!“ 

Der Antrag auf Erteilung des Visums sei bei der deutschen Auslandsvertretung in Südafrika gestellt und alle nötigen Dokumente lägen in erforderlicher Form vor. Nach ca. vier Wochen seien die Unterlagen der Deutschen Botschaft in Kapstadt auch im hiesigen zuständigen Landratsamt angekommen, aber auf Grund des Dienstweges noch nicht in der Ausländerbehörde eingetroffen. Obwohl sie die prekäre Lage der jungen Familie dort bereits persönlich geschildert habe, habe sie die Auskunft erhalten, dass die Dokumente erst geprüft werden müssten und keinerlei Angaben gemacht werden könnten, wie lange das dauere. Ursache dafür, dass sich die Angelegenheit so schwierig gestalte, sei wohl die Tatsache, dass die Ehe ihres Sohnes in Dänemark geschlossen worden sei, da die Eheschließung an seinem Wohnort in Thüringen wegen einer angeblich nicht vorhandenen Originalgeburtsurkunde seiner zukünftigen Frau verweigert worden war. Die E-Mail endete mit den Worten: „Für Ihre Unterstützung wären wir sehr dankbar. Seit Monaten drehen wir uns im Kreis und die Zeit läuft uns davon. Es ist für uns gegenwärtig nicht abschätzbar, ob es besser ist, immer wieder in den Ämtern vorzusprechen oder ob das eher Unmut und weitere Verzögerungen nach sich zieht. In solch einer Situation ist man einfach hilflos.“

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Bearbeitung:

Der Bürgerbeauftragte begann sofort mit der Bearbeitung und klärte zunächst das Verfahren, um „den Hebel“ an der richtigen Stelle ansetzen zu können: Ausgangspunkt des Verfahrens zur Visaerteilung ist ein Antrag des ausländischen Ehepartners bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug). Die deutsche Auslandsvertretung leitet den Visumantrag dann zur Stellungnahme an die für den gewünschten deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiter. Deren Beteiligung beruht auf § 31 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Danach muss die für den späteren gemeinsamen Wohnort des Ehepaares zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Visumerteilung geben. Erst danach kann die deutsche Auslandsvertretung das Visum zur Einreise ausstellen. 

Aus Zeitgründen suchte der Bürgerbeauftragte sofort den telefonischen Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde beim Landratsamt und sensibilisierte diese für die außergewöhnlichen Umstände des Einzelfalles und die besondere Eilbedürftigkeit des Vorgangs. Dabei erwies sich die Leiterin der Dienststelle als sehr konstruktive und engagierte Gesprächspartnerin: Sie ließ sich die Akte vorlegen, arbeitete diese selbst durch und erörterte dann mit der Bearbeiterin beim Bürgerbeauftragten an Hand der jeweils vorliegenden Schriftstücke im Einzelnen, wo es „klemmte“ und warum. In diesem intensiven Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die von der deutschen Auslandsvertretung selbst noch erhobenen eigenen Bedenken gar nicht stichhaltig waren. Die Mitarbeiterin des Landratsamtes sagte zu, sich umgehend mit der deutschen Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit nun so schnell wie möglich voranzubringen. 

Am 13. Mai 2016 bekam der Bürgerbeauftragte eine E-Mail aus dem Landratsamt: „ (…) in o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass nach intensivem Schriftwechsel mit der Deutschen Botschaft in Kapstadt die auf beiden Seiten noch offenen Fragen geklärt wurden. Meine Behörde hat soeben elektronisch die Zustimmung an die Deutsche Botschaft in Kapstadt/ Südafrika zur Visumerteilung übermittelt. Die Entscheidung über den Visumantrag trifft die Botschaft; ich gehe davon aus, dass das Visum kurzfristig erteilt werden wird. (…)“

Und nur weitere fünf Tage später schrieb die Schwiegermutter der Betroffenen dem Bürgerbeauftragten: „ … meine Schwiegertochter wurde heute von der deutschen Botschaft in Kapstadt aufgefordert, ihr Flugticket nach Deutschland einzureichen. In zwei Tagen soll sie das Visum bekommen. Für Ihr Bemühen herzlichen Dank!! Unsere Familie ist einfach nur glücklich!“.

(Stand: Juni 2016)

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