Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
2014 und 2015 gingen eine Vielzahl von Anliegen beim Thüringer Bürgerbeauftragten ein, die sich um den
➤ Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und DeutschlandRadio drehten.
Im vorliegenden Fall bat eine Bürgerin den Bürgerbeauftragten, mit dem ➤ Beitragsservice zu klären, ob für ihre rückwirkende Abmeldung eine Kulanzregelung zu finden sein könne. Die Bürgerin lebte übergangsweise für fünf Monate im Haushalt ihres Vaters. Für diese Wohnung zahlte der Vater aber bereits der Rundfunkbeitrag. Die Bürgerin hatte allerdings versäumt, ihren Wohnortwechsel zeitnah beim Beitragsservice anzugeben, so dass dieser nun für genau diesen Zeitraum den Rundfunkbeitrag für ihre alte Wohnung einforderte, obwohl dort bereits ein Nachmieter wohnte.
Der Bürgerbeauftragte teilte den Sachverhalt dem Beitragsservice mit. Dieser zeigte sich kompromissbereit: Könne die Bürgerin einen aktuellen amtlichen Meldenachweis über den Wohnaufenthalt im besagten Zeitraum vorweisen, werde der Beitragsservice das Beitragskonto der Bürgerin für die Dauer des Aufenthalts bei ihrem Vater abmelden. Die Bürgerin reichte den entsprechenden Nachweis beim Beitragsservice ein, das Konto wurde abgemeldet. „Ohne Sie wäre das sicherlich nicht möglich gewesen“, bedankte sich die Bürgerin beim Bürgerbeauftragten. Ihrem Anliegen konnte damit vollumfänglich abgeholfen werden.
(Stand: August 2015)