Corona-Tests an Schulen – Lolli oder Stäbchen
Ein vom Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bearbeiteter Sachverhalt betraf die Tests an Schulen. Dort wurden üblicherweise sog. Lolli-Tests verwendet, weil diese von Schülerinnen und Schülern gut selbst angewendet werden können und eine höhere Akzeptanz haben als die gemeinhin bekannten, für die Laienanwendung vorgesehenen sog. Stäbchen-Tests. Dass es auch genau umgekehrt sein kann, zeigt dieser Fall: Die Mutter eines 14 Jahre alten mehrfach behinderten Jungen hatte sich an den Bürgerbeauftragten gewandt, weil sie Probleme hatte bei Klärung der Frage, in welcher Weise Corona-Tests gegenüber der Schule, die der Junge besuchte, nachgewiesen werden müssen. Denn in der Schule wurden die sog. Lolli-Tests angewandt, die ihr Sohn aber aufgrund seiner Behinderung nicht durchführen konnte. Daraufhin hatte sich die Praxis eingespielt, dass die Mutter das Kind zu Hause zweimal wöchentlich mit dem Stäbchentest testet und das Ergebnis mittels eines vorgegebenen Formblattes der Schule mitteilte. Diese Praxis hatte bis zu den Herbstferien auch ohne Probleme funktioniert, doch nach den Herbstferien sollte das Kind nun plötzlich in der Schule getestet werden, und zwar vor den Augen der Lehrer. Als Alternative wurde der Mutter vorgeschlagen, zweimal pro Woche ein Testzentrum aufzusuchen, dort Schnelltests durchführen zu lassen und das vom Zentrum dokumentierte Ergebnis der Schule mitzuteilen. Beide Varianten waren für die Mutter aber aus mehreren nachvollziehbaren Gründen praktisch nicht zu realisieren.
Accordion
Lösungsansatz und Ergebnis:
Nachdem sich der Bürgerbeauftragte in dieser Angelegenheit an das zuständige Fachministerium gewandt und eine Rücksprache zwischen der Mutter, dem Ministerium und dem Schulamt stattgefunden hatte, entspannte sich die Konfliktsituation i.S. der Betroffenen und einer von dieser problemloser zu bewerkstelligenden Option, die nunmehr auch die Bereitstellung von Stäbchentests durch die Schule einschloss. Per E-Mail bedankte sich die Frau: „Aus meiner Sicht ist mein Bürgeranliegen geklärt (…). Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.“
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2021