Gaspreisbremse – gilt das auch für Öl-, Holz- oder Stromheizungen?
Nachdem in den Medien immer wieder über eine von der Politik geplante und (später auch umgesetzte) Gaspreisbremse berichtet wurde, sorgte sich eine Bürgerin, ob die Energieträger Holz und Heizöl denn unberücksichtigt bleiben sollten. Schließlich gäbe es auch hier signifikante Preissteigerungen. Konkret gab die Frau an, dass ihre Heizölrechnung im Vergleich zum Vorjahr nunmehr um 117 % gestiegen sei und die Familie, die im eigenen, kürzlich erst unter erheblichem finanziellen Einsatz umgebauten Haus lebe, sich Sorgen mache, wie diese zusätzlichen Belastungen nun gestemmt werden könnten. Sie empfand es auch als ungerecht, dass die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt worden war, es für andere Energieträger aber keine solche Entlastung geben solle.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Da die Bundesregierung zur Zeit der Fragestellung über diese Problematik noch nicht abschließend entschieden hatte, informierte der Bürgerbeauftragte die Bürgerin zunächst hierüber. Bezüglich des Anliegens der Bürgerin, auch für Holz- und Ölheizungen ähnliche Erleichterungen zu erhalten, verwies er sie auf die Möglichkeit, dies als Anregung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu geben. Er übermittelte ihr die entsprechenden Kontaktdaten. Die Bürgerin bedankte sich beim Bürgerbeauftragten und verfasste dann auch eine Petition.
Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden vom Bund und den Ländern auch die Errichtung eines Härtefallfonds für von der Energiekrise besonders Betroffene diskutiert. Zum Ende des Jahres plante der Bund dann auch Entlastungen für Privathaushalte, die alternative Brennstoffe, d.h. nicht leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Mineralöl, Flüssiggas oder Pellets nutzen. Analog zu den Preisbremsen bei Gas und Strom sollen auch bei diesen Energieträgern (z.B. Heizöl, Holz und Pellets) Mehrkosten abgefedert werden, die über eine Verdopplung des vergangenen Preisniveaus hinausgehen. Hierfür stellt der Bund den Ländern für ihre eigenständigen Unterstützungsprogramme zur Entlastung von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2022