Neufeststellung Pflegegrad beim MDK dauert zu lange
Eine 90-jährige Bürgerin hat sich mit einem Anliegen, die Neufeststellung ihres Pflegegrades betreffend, an den Bürgerbeauftragten gewandt. Die Bürgerin lebte zwar noch allein zu Hause, war aber nun altersentsprechend auf Unterstützung angewiesen. Vor 4 Jahren hatte sie das erste Mal eine Pflegestufe beantragt und daraufhin den Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen. In der folgenden Zeit hatte sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert, weshalb sie vor 2 Jahren einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades gestellt hatte. Dieser war allerdings abgelehnt worden, weshalb die Bürgerin - unterstützt durch ihren Sohn - bereits im Februar des Berichtsjahres Widerspruch eingelegt hatte. Zuletzt hatte sich ihr Sohn im August nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt und hierauf die Antwort erhalten, dass der Widerspruch „in Arbeit sei“. Da ihr jedoch auch Ende September noch keine Rückantwort zu dem Stand der Bearbeitung vorlag, hatte sie den Bürgerbeauftragten um Unterstützung gebeten. Sie bat darum, möglichst eine abschließende Bearbeitung ihres Widerspruches zu forcieren. Schließlich war die Frau mittlerweile auf umfängliche Unterstützung angewiesen, die sie nunmehr aus eigener Tasche mit ca. 600,- € pro Monat finanzierte.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Bei seinen Recherchen fand der Bürgerbeauftragte heraus, dass die Pflegekasse, bei welcher die Bürgerin ihren Widerspruch eingelegt hatte, zwischenzeitlich den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Thüringen (MDK) beauftragt hatte, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung sollte geklärt werden, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad der Bürgerin zuerkannt werden kann. (weitergehende Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch unter https://www.md-th.de/versicherte/pflegebegutachtung/.)
Eine Nachfrage zum Stand der Bearbeitung beim MDK ergab, dass der Widerspruch der Bürgerin noch immer nicht bearbeitet und auch ein Termin zur Pflegebegutachtung noch nicht vereinbart worden war. Der MDK stellte angesichts des Zeitverzuges jedoch in Aussicht, dies nun möglichst schnell nachholen zu wollen. Der MDK hielt sein Wort und bereits Ende Oktober konnte die Bürgerin vermelden, dass eine persönliche Pflegebegutachtung erfolgt und über den Widerspruch in ihrem Sinne entschieden worden sei. „Ohne den Bürgerbeauftragten wäre über meinen Widerspruch noch immer nicht entschieden worden“, resümierte sie und bedankte sich für die schnelle und zielführende Unterstützung des Bürgerbeauftragten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.