Skip to main content
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Krankenversicherung bei Sperrzeit

Kündigen Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für die Dauer einer Sperrzeit. Das bedeutet, dass bis zu 12 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (= Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe). Diese Regelungen zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit sind in § 159 SGB III zusammengefasst.

In diesem Zusammenhang hat sich ein Bürger an den Bürgerbeauftragten gewandt. Er wollte wissen, ob und wie man während der Sperrzeit krankenversichert ist.

 

Accordion

Lösungsansatz und Ergebnis:

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage konnte der Bürgerbeauftragte mitteilen, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch dann von der Agentur für Arbeit übernommen werden, wenn man wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhält. Durch das Heil- und Hilfsmittel­versorgungs­gesetz (HHVG) besteht für die gesamte Sperrzeitdauer – und zwar solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht – ein durchgehender Versicherungsschutz.

Die Pflichtbeiträge für die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung werden also von der Agentur für Arbeit weiterhin übernommen, für die Rentenversicherung allerdings nicht. Hier wird lediglich für die Zeit der Sperre eine Anrechnungszeit gemeldet, um eine Lücke im Versicherungsverlauf zu vermeiden.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2023

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten