Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem
Der Vater eines Kindes, das eine Gemeinschaftsschule in Südthüringen besucht, beklagte den wiederholten Unterrichtsausfall in der Klasse seines Sohnes. So sei das Kind samt seiner Mitschüler in einer Woche an insgesamt drei Tagen aufgefordert worden, ganz zu Hause zu bleiben, da der Unterricht nicht habe abgedeckt werden können. Dies sei im Schuljahr aber schon wiederholt vorgekommen. Da die Schulleitung keine Lösung oder nachvollziehbare Erklärung geliefert habe und der Vater auch im Schulamt keinen Ansprechpartner fand, wandte er sich mit der Bitte um Unterstützung an den Bürgerbeauftragten.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
DemBürgerbeauftragten war das Problem von zum Teil erheblichen Unterrichtsausfällen an Thüringer Schulen durch weitere Bürgeranliegen hinreichend bekannt. Im Berichtsjahr hatte er dazu bereits eine Problemanzeige an den Thüringer Petitionsausschuss gemacht (s. S.***). Zum konkreten Fall wandte sich der Bürgerbeauftragte umgehend an das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, und zwar mit der Bitte, Möglichkeiten der Abhilfe zu prüfen. Im Rahmen der dann folgenden schulaufsichtlichen Prüfung setzte sich das Ministerium mit dem zuständigen Schulamt in Verbindung, welches daraufhin die Schulleitung zur Stellungnahme aufforderte.
Aus dieser Stellungnahme ergab sich, dass sich die Schule zum Zeitpunkt des vom Bürger beschriebenen Unterrichtsausfalls an mehreren Tagen hintereinander mit einer deutlichen Häufung meldepflichtiger Infektionskrankheiten konfrontiert sah. Die Krankheiten waren auch durch das zuständige Gesundheitsamt bestätigt worden.
Hier spielte auch eine Rolle, dass Schüler trotz deutlicher Krankheitsanzeichen dennoch zur Schule gekommen waren. Die Situation sei von der Schulleitung täglich neu bewertet worden. Dabei seien Klassen auch nicht pauschal zum Fernbleiben vom Unterricht aufgefordert worden. Vielmehr seien zunächst alle sonstigen in Betracht kommenden pädagogischen Maßnahmen wie Klassenzusammenlegungen und paralleler Unterricht in zwei Klassen durch eine Lehrkraft ausgeschöpft worden, ehe dann eine einzelne Klasse tageweise in den Distanzunterricht versetzt worden sei. Hierfür seien im vorangegangenen Präsenzunterricht bereits Arbeitsaufträge vergeben worden. Aufgrund des hohen Krankenstandes war im Distanzunterricht aber am Ende lediglich ein Drittel der Schüler anwesend gewesen.
Im Ergebnis, so stellte die aufsichtliche Prüfung fest, hatte es sich um eine vorübergehende Krisensituation gehandelt, der die Schule mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet war. Kritisiert werden konnte aber die Informationspolitik der Schule. Die Schulleitung versprach diesbezüglich Besserung. Auch mit dem Bürger wurde – ausgehend von dem Bürgeranliegen - das Gespräch gesucht. Informationsdefizite konnten dabei behoben und Missverständnisse ausgeräumt werden.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2024