Bürgerbeauftragter kann bei Wohnungssuche nicht unmittelbar weiterhelfen
Den Bürgerbeauftragten erreichte ein völlig verzweifelter Anruf einer dreifachen Mutter. Sie lebe derzeit in einer 3-Raum-Wohnung eines kommunalen Wohnungsunternehmens und suche dringend eine größere Wohnung (4-Raum). Die Bürgerin bat nun den Bürgerbeauftragten um dringende Unterstützung, da ihr viertes Kind unterwegs sei.
Der Bürgerbeauftragte des Freistaates Thüringen konnte der Bürgerin hier nicht unmittelbar weiterhelfen, da er ausschließlich für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig ist und Bürgerinnen und Bürgern daher bei Problemen mit Behörden hilft. Alle Angelegenheiten, die mit einem Mietverhältnis oder der Suche nach einer Wohnung im Zusammenhang stehen, sind zunächst rein zivilrechtlicher Natur und müssen von den Betroffenen daher in Eigeninitiative geklärt werden.
In Anbetracht dessen konnte der Bürgerbeauftragte hier „nur“ vermittelnd tätig werden. Er nahm direkten Kontakt mit dem für Vermietung von Wohnraum zuständigen Bearbeiter beim kommunalen Wohnungsunternehmen auf und machte auf die Dringlichkeit des Sachverhaltes und die Not der Bürgerin aufmerksam. Am nächsten Tag konnte in einem persönlichen Gespräch vor Ort zwischen der Bürgerin und dem Bearbeiter des kommunalen Wohnungsunternehmens eine schnelle Lösung gefunden werden. Die Bürgerin war für die Vermittlung sehr dankbar.
(Stand: Juli 2016)