Keine Sozialleistungen für schwerkranke Frau
Aufgrund einer schweren Erkrankung war die alleinerziehende Mutter eines fünfjährigen Kindes arbeitsunfähig. Sie stellte auf Anraten der ➤ Arbeitsagentur den Antrag auf ➤ Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Bislang hatte sie jedoch keinen Rentenbescheid erhalten. Da mittlerweile aber auch der Zeitraum für das ➤ Arbeitslosengeld I abgelaufen war und sowohl das Jobcenter als auch das Sozialamt eine Leistungsgewährung ablehnte, lebte die Betroffene und ihr Kind nur noch von 184 Euro ➤ Kindergeld und den Unterhaltszahlungen des Kindsvaters. Die Mutter der Frau wandte sich unter Schilderung dieser Notlage und in ihrer Verzweiflung an den Bürgerbeauftragten. Sie bat ihn, sich hinsichtlich der Bearbeitungsdauer mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Verbindung zu setzen und eine Auskunft einzuholen. Der Bürgerbeauftragte prüfte indes auch die Möglichkeit einer darlehensweisen Gewährung von gesetzlich möglichen Leistungen beim zuständigen Sozialamt.
Nach dem Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten drückte die Mutter ihre Erleichterung in Worten aus: „Vielen Dank. Wir sind froh, dass sich endlich einmal jemand Zeit für uns nimmt und unsere Situation versteht.“
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte kontaktierte umgehend das Sozialamt und erkundigte sich nach dem Bearbeitungsstand des Antrages der Bürgerin. Die Behörde verwies auf den noch ausstehenden Rentenbescheid und dass bis zu einer abschließenden Entscheidung nicht sie, sondern das Jobcenter zuständig sei. Daraufhin nahm der Bürgerbeauftragte Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter auf. Ein kurzfristiger Vor-Ort-Termin, zwei Tage nachdem sich die Bürgerin mit dem Anliegen an den Bürgerbeauftragten gewandt hatte, wurde vereinbart. In diesem Gespräch stellte die Bürgerin direkt ihren Antrag auf Weiterbewilligung von Sozialleistungen. Die anwesende Sachbearbeiterin des Jobcenters sicherte eine kurzfristige Bearbeitung des Antrages zu, so dass innerhalb von einer Woche die Leistungen für den kommenden Monat auf dem Konto der Betroffenen eingingen. Ebenso bekräftigte die Mitarbeiterin, dass sich die Bürgerin jederzeit direkt an sie wenden kann, um zukünftig Verzögerungen zu vermeiden.
Auch hinsichtlich des Rentenbescheides der Betroffenen erreichte der Bürgerbeauftragte eine Klärung. Seine Recherchen ergaben, dass der Bescheid bereits am Jahresanfang an die Bürgerin versandt worden war. Zur selben Zeit war die Bürgerin umgezogen, so dass sie den Bescheid nicht erhalten hatte. Dies wiederum war der DRV Bund nicht bekannt, so dass der Bescheid als zugestellt geführt worden war. Der Bürgerbeauftragte konnte gegenüber der DRV Bund erreichen, dass der Bescheid erneut an die Betroffene zugestellt wurde.
In diesem Fall hat der Bürgerbeauftragte schnell und unkompliziert zwischen der Behörde und der Bürgerin vermitteln können. Der Umstand, dass Betroffene sich im Behördendschungel verirren, nimmt nach Ansicht des Bürgerbeauftragten immer mehr zu. Nicht selten stehen sie zwischen verschiedenen Verwaltungsinstanzen mit zum Teil auch sehr unterschiedlichen Interessen. Der Bürgerbeauftragte versucht in diesen Fällen kooperativ mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um auf kürzestem Weg eine Lösung für die Betroffenen zu erzielen. Für manche Bürger ist der Bürgerbeauftragte sogar der letzte Ausweg, wenn sie nicht mehr weiter wissen.
(Stand: Dezember 2014)