Quarantäne-Lockerung für die Pflege kranker Angehöriger
Der Anruf kam nicht unerwartet: „Sie stehen für 14 Tage unter Quarantäne!“, so die Anordnung des Gesundheitsamts für eine Bürgerin, deren Mann an COVID 19 erkrankt war. Doch obgleich der Krankheitsverlauf ihres Mannes eher leicht und ihr eigenes Corona-Testergebnis als Kontaktperson negativ war, war sie in großer Sorge. Ihre pflegebedürftige Mutter, deren Versorgung sie alleine managte, war nun völlig ohne Hilfe. So spontan einen Pflegedienst für zwei Wochen zu organisieren, war aussichtslos. Überall erhielt die Bürgerin die gleiche Antwort. Die Pflegedienste seien ausgelastet, durch die Hygieneauflagen gäbe es noch weniger Kapazitäten und so kurzfristig bestünde sowieso keine Chance. Und ob ihre Mutter nun so plötzlich fremde Leute in ihre Wohnung lassen würde, hatte die Bürgerin ebenfalls Bedenken. Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts hatte sie aber gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Quarantäneanordnung für medizinisches Personal gelockert werden könne, wenn bei Personalmangel die akute Versorgung von Patienten ansonsten nicht sichergestellt werden könne. Unsicher, ob ihre persönliche Situation von dieser Option erfasst sei, wandte sie sich an den Bürgerbeauftragten.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Nicht erst durch die Corona-Pandemie ist die Situation in der Pflege angespannt. Aber durch die Folgen der Pandemie hat sich die personelle Situation in diesem Bereich weiter verschärft. Ohne die häusliche Pflege durch Angehörige wären viele Ältere und Pflegebedürftige hilflos und auf sich alleine gestellt. Die Situation, in der sich die Bürgerin befand, war deshalb kein Einzelfall und vergleichbare Fälle auch dem zuständigen Gesundheitsamt bereits geläufig. Wenngleich der Gesundheitsschutz und die Unterbrechung von Infektionsketten hohe Priorität haben, so gilt es doch, im Einzelfall sorgfältig abzuwägen, welche weitreichenden ggf. auch gesundheitlichen Folgen die Quarantäne-Anordnung auch für weitere Personen haben kann. Nach Schilderung der Sachlage durch das Team des Bürgerbeauftragten nahm die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts unmittelbar Kontakt mit der Bürgerin auf. Die Quarantäneauflage wurde soweit gelockert, dass der Bürgerin unter Einhaltung der Hygienevorschriften - wie dem Tagen einer FFP2 Maske -zumindest der kurze Weg zur Wohnung und die Versorgung und Pflege ihrer Mutter genehmigt werden konnten. So konnte die Bürgerin noch am selben Tag zu ihrer Mutter gehen und bedankte sich erleichtert beim Team des Bürgerbeauftragten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.