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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Eingeschränkter Besuch in Pflegeeinrichtungen während der Corona Pandemie

Die Ehefrau eines Bürgers war seit Herbst 2020 aufgrund eines Schlaganfalls in einer Pflegeeinrichtung stationär betreut worden. Seit Dezember des Jahres durfte der Bürger diese aber nur einmal pro Woche besuchen, das sah zumindest das Hygienekonzept der Einrichtung vor. Nach der zu dieser Zeit geltenden Corona-Verordnung des Landes wäre jedoch eine tägliche Besuchszeit erlaubt gewesen. Der Bürger, der seine Frau natürlich gern häufiger besucht hätte, bat den Bürgerbeauftragten um Klärung dieses offensichtlichen Widerspruchs.  

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Lösungsansatz und Ergebnis

Als im Herbst 2020 die Corona-Inzidenzzahlen wieder angestiegen waren, kam es für die Pflegebedürftigen in den stationären Einrichtungen und für deren Angehörige erneut zu Einschränkungen. So wurden in allen Pflegeeinrichtungen die Besuchsmöglichkeiten und -zeiten wieder verstärkt reglementiert und Einrichtungen mit Covid-Fällen waren für eine Übergangszeit manchmal sogar komplett für Besuche von außen gesperrt.

Jede Pflegeinrichtung war erneut vor die große Herausforderung gestellt, im behördlich angeordneten jeweiligen sog. Besuchskonzept zwischen den notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und dem Selbstbestimmungsrecht der Pflegebedürftigen eine fachliche und ethische Interessenabwägung bzw. Risikobewertung vorzunehmen und mit diesen Einschränkungen dennoch die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Dass diesen Spagat, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Pflegefachkraftmangels, nicht jede Pflegeeinrichtung befriedigend leisten konnte, war sicherlich erwartbar. Im Fall des Bürgers lag es am Ende auch an der sehr angespannten Personalsituation sowie an den baulichen Gegebenheiten in der betreffenden Einrichtung, aufgrund dessen tägliche Besuche von Angehörigen, wie nach der Thüringer Verordnung grundsätzlich erlaubt, vorübergehend leider nicht ermöglicht werden konnten. Insoweit konnte der Bürger nur um Geduld gebeten und auf die auch bestehende Möglichkeit, die Pflegeperson zu einem Spaziergang außerhalb der Einrichtung mitnehmen zu können, verwiesen werden.

Der Bürgerbeauftragte sieht die dauerhaften Besuchs- und Kontaktbeschränkungen, die in vielen Pflegeeinrichtungen - einmal angeordnet - oft über Monate hinweg andauerten, trotz allen Verständnisses für die Schutzmaßnahmen aber auch kritisch. Denn sie haben häufig zu großem Leid bei Pflegebedürftigen und Angehörigen geführt.

Häufige Änderungen der behördlichen Vorgaben, unterschiedliche Regelungen in den Landkreisen, mit Anpassungen an die jeweils geltende Verordnung, führten oft zu Überforderung bei allen Beteiligten. Angehörige wussten teilweise nicht, wie die aktuellen Regelungen lauteten und bekamen unterschiedliche Auskünfte dazu, die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes waren mitunter ausgesetzt, Zugangsmöglichkeiten für Ärzte und Therapeuten beschränkt, notwendige Therapien konnten nicht durchgeführt werden und es kam zu Berichten über Pflegemängel. Obwohl die Infektionsschutzregelungen Spielräume aufwiesen, die die Heime in ihrer Verantwortlichkeit ausfüllen konnten und sollten, entschieden sich nicht wenige Einrichtungen für den - aus ihrer Sicht sichereren - Weg der strengen Umsetzung der Anordnungen ohne Ansehen des Einzelfalls.

Einige gingen sogar darüber hinaus und verboten Bewohnern den Ausgang, schränkten ihr Pflegepersonal jedoch nicht ein, obwohl viele Infektionen auf diesem Wege erst eingeschleppt wurden. Bewohnern wurden manchmal selbst Kontakte untereinander verwehrt, so dass sie in ihrer Zimmerquarantäne in völliger Abgeschiedenheit leben mussten. Ausnahmen gab es oft nicht einmal für demente Menschen und solche, die die Kontaktsperren und Infektionsschutzmaßnahmen wie z.B. den Einsatz einer Trennscheibe gar nicht verstehen konnten und deshalb Ängste entwickelten. Und schlimmstenfalls griff man gar zur Totalisolation als vermeintlich einfachster Lösung, obwohl es eigentlich „nur“ an Pflegekräften oder Schutzvorrichtungen fehlte, so dass selbst Sterbende ohne Beistand und Begleitung blieben.

Insofern haben die pandemiebedingten Herausforderungen auch ein sehr bedrückendes Schlaglicht geworfen auf die schon seit langem prekäre, aber oft stillschweigend hingenommene Situation in der Pflege, wo es an qualifizierten Fachkräften mangelt.  

Die nötige Interessen- und Güterabwägung zwischen dem Infektionsschutz einerseits und den Grundrechten von Bewohnern und Angehörigen andererseits bleibt in der andauernden Pandemielage eine fortdauernde Herausforderung für alle Akteure, die den Ausgleich der widerstreitenden Belange täglich neu leisten müssen. Menschlichkeit darf dabei aber nicht auf der Strecke bleiben!

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

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