Verstehen hilft annehmen – wenn unverständliche Bescheide zu Kontroversen zwischen Behörde und Bürger führen
Auch 2015 war der Bürgerbeauftragte wieder im Rahmen einer Hörersprechstunde zu Gast bei MDR Thüringen - Das Radio. Wie schon im Vorjahr nutzten viele Bürgerinnen und Bürger diesen Service und trugen ihre Anliegen vor. So auch ein Bürger, der eine Rückforderung des Jobcenters nicht nachvollziehen konnte. Er bat den Bürgerbeauftragten zu prüfen, ob das Jobcenter hier richtig entschieden habe und ob dessen Forderung überhaupt gerechtfertigt sei. Hintergrund: Der Bürger nahm eine Beschäftigung auf und meldete dies mit Beginn des Arbeitsverhältnisses dem ➤ Jobcenter. Da infolge dessen kein Grund mehr für die Fortzahlung des
➤ Arbeitslosengeldes II bestand, forderte das Jobcenter das bereits gezahlte Geld für den laufenden Monat zurück.
Der Bürgerbeauftragte prüfte die Sachlage und suchte das Gespräch mit dem zuständigen Jobcenter. Dieses erklärte, dass der Bürger Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt habe. Somit läge keine Hilfebedürftigkeit mehr vor. Die überzahlten Leistungen des Jobcenters, das heißt, jene Zahlungen, die im Voraus für einen Monat bereits gezahlt worden waren, seien somit vom Bürger zurückzufordern. Die Verwirrung des Bürgers war entstanden, da die Leistungen des Jobcenters bereits Anfang des Monats (im Voraus) und sein erster Lohn erst am Ende des Monats (im Nachhinein) gezahlt worden waren. Dadurch war bei ihm der Eindruck entstanden, die Leistungen des Jobcenters seien ihm noch für den betreffenden Monat gewährt worden.
Der Bürgerbeauftragte erklärte dem Bürger die Sach- und Rechtslage. Mit der Zahlung seines ersten Lohnes hatte er in dem betreffenden Monat keinen Anspruch mehr auf ALG II-Leistungen. Damit half der Bürgerbeauftragte dem Bürger, überhaupt erst einmal zu verstehen, warum die Behörde hier so handelte. Er erläuterte dem Bürger zudem den Inhalt des Rückforderungsbescheids vom Jobcenter. Im Ergebnis räumte der Bürger Verständnis für diese Vorgehensweise des Jobcenters ein. Die sachlichen und verständlichen Erläuterungen des Bürgerbeauftragten halfen ihm, die Entscheidung und Begründung der Behörde nachvollziehen und verstehen zu können.
(Stand: Januar 2016)