Bürgerin verärgert über unzureichenden Hochwasserschutz
Eine Bürgerin wohnt unweit eines hochwassergefährdeten Flusses. Im vergangenen Jahr drang infolge von Starkregen Grundwasser in ihren und den benachbarten Keller ein. Die am Ortsrand des Wohnortes gelegene Pumpstation war kurz davor überflutet zu werden, der Strom hätte abgeschaltet werden müssen und die drei Pumpen, die das Oberflächenwasser in Speicher abpumpen, wären zum Stillstand gekommen. Das wiederum hätte noch mehr Wasser in die Keller gespült. Die Bürgerin wandte sich nach dem Hochwasser an den Bürgermeister des Ortes und bat, entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude vor Hochwasser zu veranlassen. Nach Gesprächen der Bürgerin mit dem Baudezernat und mit dem ortszuständigen ➤ Wasser- und Abwasserzweckverband wurde ihr versichert, dass der Ausbau der Pumpenstation höchste Priorität habe. Derzeit stünden aber keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Baumaßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Mit der Bitte zu prüfen, ob möglicherweise Fördermittel für die Nachrüstung des Pumpenschachts beantragt werden können, wandte sie sich an den Bürgerbeauftragten.
Der Bürgerbeauftragte fragte hinsichtlich der Maßnahmen zum ➤ Hochwasserschutz beim Bürgermeister des Ortes sowie dem ortszuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband nach. Die prekäre Situation bei Hochwasser ist den Zuständigen auch bekannt. Es seien deswegen bereits erste Maßnahmen zum Hochwasserschutz in diesem Gebiet, z.B. die Auskiesung des Flussbettes, erfolgt. Man arbeite weiterhin an einer Verbesserung der Situation. Auch der Wasser- und Abwasserzweckverband hatte kurzfristig einen Ausbau der Pumpstation, der in seiner Verpflichtung lag, geplant. Der Bürgerbeauftragte teilte dies der Bürgerin mit, die sich darüber sehr freute.
Im weiteren Verlauf der Recherchen konnte der Bürgerbeauftragte auch zur Thematik der Bereitstellung von Fördermitteln zum Hochwasserschutz eine Klärung erzielen. „Die Bürgerin selbst kann, sofern es sich hierbei um die allgemeine Beseitigung von Hochwasserschäden und die Sanierung bzw. den Neubau von Hochwasserschutzanlagen selbst handelt, keine Anträge stellen“, so die Auskunft des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN). Hintergrund: Der betreffende Fluss ist ein Gewässer erster Ordnung. Unterhaltspflichtiger ist die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Sie ist auch Bauherrin eventueller Hochwasserschutzmaßnahmen wie auch für die Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 verantwortlich. Die TLUG stellt für alle vom Hochwasser betroffenen Gewässer sogenannte Hochwasserschutzkonzepte auf, um damit die effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes abzuleiten und umzusetzen. In der Stellungnahme des TMLFUN an den Bürgerbeauftragten wurde ein Ansprechpartner in der TLUG für weitere konkrete Nachfragen benannt. Diesen Kontakt leitete der Bürgerbeauftragte an die Bürgerin weiter.
Die Bemühungen des Bürgerbeauftragten haben schlussendlich dazu geführt, dass die Verantwortlichen eine schnelle Durchführung weiterer Maßnahmen für den Hochwasserschutz in diesem Gebiet fest anstreben. Für die Bürgerin besteht somit Klarheit darüber, dass für die Verbesserung der Situation der Anwohner die Behörden bereits jetzt etwas unternehmen.
(Stand: März 2015)