Kein Katzenjammer – Bürgerbeauftragter vermittelt Hilfe für Straßenkatzen
Viele Jahre hatte sich eine ältere Dame um Straßenkatzen in ihrem Ort gekümmert – sie gefüttert, wenn möglich eingefangen und kastrieren sowie Verletzungen tierärztlich behandeln lassen. Dies alles hatte die Bürgerin alleine und auf eigenen Kosten bewältigt. Beim Versuch, eine besonders scheue Katze einzufangen, um sie kastrieren zu lassen, war sie schon mehrfach gebissen worden und musste sogar bereits im Krankenhaus behandelt werden. Gerade diese Katze bekam aber mehrfach im Jahr Junge und sorgte damit für ein stetes Anwachsen der Population. Mit ihren fast 80 Jahren sah sich die Bürgerin daher nicht mehr in der Lage, das Leid der Tiere auf Dauer alleine zu lindern und die Kosten für die Kastrationen der immer neuen Jungtiere von ihrer Rente zu bestreiten. Hilfesuchend wandte sich die Dame an den Bürgerbeauftragten, in der Hoffnung, dass er ihr bei ihrem Bemühen, das Leid der Straßenkatzen zu lindern, helfen könne.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Eine erste Nachfrage beim örtlichen Tierschutzverein ergab, dass die Situation im Tierheim so angespannt war, dass weder Platz, noch Lebendfallen noch Geld für Kastrationen vorhanden war. Bei allem Bemühen, der Bürgerin zu helfen, stieß auch das Tierheim an seine finanziellen und organisatorischen Grenzen. In Thüringen ist es den Kommunen möglich, Satzungen zum Schutz freilebender Katzen in Gebieten zu erlassen, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Städte und Gemeinden mittels kommunaler Rechtssetzung u.a. den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten. Die Kommune, in deren Zuständigkeitsbereich die Straßenkatzen lebten, verfügte nicht über eine solche Satzung. Offenbar war dem zuständigen Veterinäramt die Problematik in diesem Umfang auch nicht bekannt, da durch die gute Fürsorge der Bürgerin die freilebende Katzenpopulation keine Probleme bereitete. Doch auf Hinweis und Bitten des Bürgerbeauftragten reagierte die Behörde schnell und unbürokratisch. Innerhalb weniger Tage wurde einen Lebendfalle zur Verfügung gestellt und die Kostenübernahme für die Kastration zugesagt. Außerdem konnte vereinbart werden, dass die Jungtiere eingefangen werden und über das Tierheim vermittelt werden. Ältere Tiere, die an das Leben auf der Straße gewöhnt sind, sind als Hauskatzen nicht mehr vermittelbar. All diese Maßnahmen sollten dazu führen, dass die Population der Straßenkatzen nicht weiter steigt und die Bürgerin in ihrem Einsatz für die Tiere unterstützt wird. Der Landrat würdigte das Engagement der Bürgerin ausdrücklich. Sie habe nicht nur durch die Fütterung das akute Leid der Tiere gelindert, vor allen Dingen habe sie durch das Einfangen und die Kastrationen verhindert, dass die Population weiter anwachse und damit weiteres Leid entstünde. Diese Weitsicht und der damit verbundene erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwand unterscheide sie von vielen anderen Helfern und Katzenliebhabern und sei daher besonders hervorzuheben. Für die Bürgerin war dieses zügige und umfassende Eingreifen der Behörde eine große Entlastung, und sie bedankte sich ausdrücklich beim Bürgerbeauftragten für die Vermittlung.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.