Holprige Förderung von Solar Energien
Eine Bürgerin bemühte sich um eine Solar Invest-Förderung. Diese Förderung von Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen war ab April 2022 in aller Munde, da die Fördersumme innerhalb von Stunden ausgeschöpft war und eine erhebliche Anzahl von Bürgern über IT-Probleme bei der Antragsstelle berichtete.
Konkret bemängelte die bei der Beantragung immerhin noch erfolgreiche Bürgerin gegenüber dem Bürgerbeauftragten, dass das Verfahren nicht transparent geführt werde. Trotz mehrfacher Nachfragen habe sie seit über zwei Monaten keine Zwischennachricht zum Stand ihrer beantragten Förderung erhalten. Ein anderer Bürger wandte sich an den Bürgerbeauftragten, da er sich um eine Anmeldung zum Förderprogramm bemüht hatte, aber hierbei schon auf erhebliche Schwierigkeiten gestoßen war. Drei Tage lang hatte er erfolglos versucht, das digitale Förderprotal der Thüringer Aufbaubank zu erreichen. Stets wurde ihm die Fehlermeldung angezeigt, dass das Portal nicht erreichbar ist. Am vierten Tag wurde er dann darüber informiert, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz das Programm gestoppt hatte. Für den Bürger, der sich über Tage nutzlos bemüht hatte, war vorher aber nicht erkennbar, dass das Programm längst ausgeschöpft war. Er qualifizierte diesen Vorgang als „Staatsversagen“.
Die o.g. Bürgerin hatte zwar die erste technische Hürde genommen und ihre Unterlagen nach der erfolgreichen elektronischen Anmeldung - wie vom Förderprogramm vorgesehen - danach nochmals schriftlich bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Die Bürgerin bemängelte dann aber eine gewisse Intransparenz, da sie keinerlei Rückmeldung zum Stand des Verfahrens erhalten konnte.
Diese sehr lange Zeit der Unwissenheit wurde von der Frau als problematisch erachtet. Sie fürchtete, den Fördervoraussetzungen nicht mehr entsprechen zu können und die Förderung zu verlieren. Denn Fördervoraussetzung war unter anderem, dass die Maßnahme erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden darf. Das bedeutete im diesem Fall, dass erst nach der Bewilligung überhaupt Handwerker beauftragt werden konnten. Gleichzeitig hätte der Bau aber spätestens im Oktober 2022 förderunschädlich fertiggestellt werden müssen.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten teilte die vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Energie mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragte Thüringer Aufbaubank mit, dass der Antrag der Bürgerin zwischenzeitlich in Bearbeitung genommen sei. Der Antrag sei aber unvollständig. Sobald die Bürgerin den Antrag ergänze, stünden einer Bewilligung keine haushaltsrechtlichen Gründe entgegen.
Der o.g. Bürger hatte weniger Glück: Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums war das Förderportal der Thüringer Aufbaubank, welches nicht für einen Zugriff von mehreren tausend Nutzern gleichzeitig konzipiert war, auf Grund des immensen Ansturms zeitweilig technisch an seine Grenzen gekommen.
Daher war es nicht jedem potenziellen Antragsteller gelungen, hier rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Die vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber eingeräumten Haushaltsmittel waren jedoch zwischenzeitlich ausgeschöpft und im Hinblick auf die im Land geltende Vorgabe der globalen Minderausgabe konnten, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, keine weiteren Haushaltsmittel für das Programm Solar Invest bereitgestellt werden.
Der Bürgerbeauftragte erläuterte dem Bürger diese Hintergründe und wies ihn auf die Möglichkeit hin, sein Vorhaben ggf. mit Hilfe von der KfW angebotenen Kredite und besonderen Finanzierungsmodelle für die Investition in eine Photovoltaikanlage doch noch verwirklichen zu können.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2022