Die leidige Leitplanke
Ein Bürger sorgte sich um die Sicherheit eines straßenbegleitenden Rad- und Fußweges. An der betreffenden Bundesstraße waren 2020 einseitig Leitplanken (Fahrzeugrückhaltesystemen – FRS) angebracht worden – allerdings nur auf der dem Radweg gegenüberliegenden Straßenseite. Die Bevölkerung, so berichtet der Bürger, habe kein Verständnis für diese als unsinnig bewertete Ausführung. Zur Begründung führte der Bürger die hohe Gefährdung und Frequentierung an. Fußgänger, die die Bushaltestelle nutzten, würden auf dem Radweg laufen. Der Radweg ist die wesentliche Verbindung für Kinder zwischen den Orten und werde für den Weg ins begehrte Freibad reichlich genutzt. Außerdem würden Fahrzeuge immer wieder nach rechts in Richtung Radweg von der Straße abkommen.
Der zuständige Regionalbereich des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr (TLBV) hatte die Auskunft gegeben, dass auf beiden Seiten Leitplanken geplant waren. Bei der Errichtung habe man aber bemerkt, dass die Leitplanke wegen einer bereits bestehenden Breitbandtrasse nicht errichtet werden kann. Die Breitbandtrasse müsse vom Netzbetreiber umverlegt werden. Dies sollte in ungewisser Zukunft passieren, womit sich der Bürger nicht zufrieden gab und den Bürgerbeauftragten um Unterstützung bat.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Nach längerer Recherche stellte sich für den Bürgerbeauftragten folgendes Problembild: Im TLBV plant man das Verfahren zur vollständigen Errichtung von Leitplanken so, dass nach abschließender Aufnahme aller betroffenen Stellen die Folgeleistung zur Ausrüstung der FRS zeitlich und wirtschaftlich kompakt ausgeschrieben werden kann. Erst dann wird der Netzbetreiber zur Umverlegung seiner Leitungen aufgefordert, die er innerhalb von zwei Jahren auszuführen hat. Als der Bürgerbeauftragte eingeschaltet worden war, dauerte dieses Verfahren aber bereits zwei Jahre an. Im TLBV wurde diese lange Dauer damit begründet, dass die betreffende Stelle auf Grundlage der Richtlinien für passive Schutzeinrichtung 2009 als Gefährdungsklasse 2 eingestuft war, also der Schutz der Autofahrer vor einen Aufprall auf den Baumbestand vorrangig war. Wäre der Radweg als stark frequentiert und damit in Gefährdungsklasse 1 eingestuft worden, hätte das TLBV die Ausschreibung zügig separat vorgenommen. Eine Stellungnahme der Gemeinde, die versuchte, die Wichtigkeit des Radweges darzustellen, wurde vom TLBV nicht anerkannt. Daher erfolgte auch keine Neubewertung der Gefährdungsklasse. Für den Bürger konnte der Bürgerbeauftragte erreichen, dass ihm ein unverbindliches Zeitfenster genannt wurde, in dem die Ausschreibung der Folgearbeiten geplant wird. Danach wird eine Aufforderung an den Netzbetreiber ergehen, die Trasse zu verlegen. Dann wird der Weg frei sein für die Errichtung einer Leitplanke. Der Bürgerbeauftragte versprach, die Umsetzung weiter zu beobachten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2024