Hilfe für schwerbehinderten Bürger bei Entsorgungsproblem mit Verpackungsmaterial
Ein Bürger wandte sich an den Bürgerbeauftragten mit Wunsch, größere Abfallbehälter (240 Liter, blaue und gelbe Tonne) bereitgestellt zu bekommen.
Aufgrund seiner Schwerbehinderung (80%) sei er oftmals nicht in der Lage, einkaufen zu gehen. Um sich aber mit den benötigten Artikeln zu versorgen, sei er gezwungen, viele Waren online zu bestellen. Für eine ordnungsgemäße Entsorgung der dadurch bei ihm anfallenden vergleichsweise erhöhten Mengen an Kartonagen, Altpapier und Verpackungen würden aber die ihm vom zuständigen Entsorgungsunternehmen (Zweckverband) zugewiesenen Tonnen mit 120 Liter Volumen regelmäßig nicht ausreichen. Auch eine Abgabe des zusätzlich anfallenden Verpackungsmülls direkt im Recyclinghof sei gescheitert, da der Bürger aufgrund seiner Behinderung nicht mehr als 5 kg heben dürfe und eine Hilfe beim Ausladen im Recyclinghof wegen Personalknappheit abgelehnt worden sei . Trotz schriftlicher Beantragung und persönlicher Darlegung seiner Lebenssituation beim Zweckverband sei die Bereitstellung der größeren Abfalltonnen abgelehnt worden.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Angesichts dieser Darstellung hat sich der Bürgerbeauftragte unabhängig davon, dass ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung größerer Abfallbehälter nicht besteht, mit dem Zweckverband in Verbindung gesetzt. Es wurde um eine Überprüfung gebeten, ob aufgrund der hier bestehenden besonderen Situation im Einzelfall eine Abweichung von den rein rechnerischen Richtwerten nach der Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS) in Betracht kommt und dem Bürger größere, seinem tatsächlichen Anfall an Papier- und Verpackungsmüll entsprechende Tonnen zur Verfügung gestellt werden könnten.
Hierauf reagierte der Zweckverband umgehend und erläuterte, dass entsprechend der AbfWS ein Gefäßvolumen für Altpapier von ca. 10 Liter und für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen von ca. 12 Liter pro Einwohner des angeschlossenen Grundstücks und Woche bereitgestellt werde. Größere Mengen an Verkaufsverpackungen z. B. sperrige Pappen, könnten am Recyclinghof abgegeben werden.
Im Verbandsgebiet gebe es flächendeckend vom Zweckverband geförderte Recyclinghöfe als kleine abfallwirtschaftliche Dienstleistungszentren für Privathaushalte und Kleingewerbetreibende. Aufgrund des vom Bürgerbeauftragten vorgetragenen Falles habe man sich mit dem Betreiber der Recyclinghöfe in Verbindung gesetzt und die Zusage erhalten, dass das Annahmepersonal angehalten sei, bei Bedarf zu helfen. Sollte es einmal zu Problemen kommen, könne man sich direkt an den Verband wenden.
Im Zusammenhang mit dem Behältertausch sei dem Bürger bereits mitgeteilt worden, dass man zum Zeitpunkt seiner Anfrage keine Möglichkeit der Bereitstellung größerer Behälter gesehen habe, dies aber weiter geprüft und ggf. einen Behältertausch veranlasst werde. Es gelte allerdings zu bedenken, dass auch Verpackungsmaterial, wie sperrige Kartons, zerlegt werden müssten und auch dann nur in begrenzten Mengen in einen 240 l Behälter passten. Hinzu komme, dass befüllte 240 l Behälter schwerer sind und sich nicht so einfach handhaben ließen.
Aufgrund dieser Auskunft ging der Bürgerbeauftragte davon aus, dass das Anliegen des Bürgers insbesondere hinsichtlich einer beim Ausladen des Papier- und Verpackungsmülls unterstützenden Hilfe im Recyclinghof seine Erledigung gefunden hatte.
Zwei Monate später teilte der Bürger mit, dass inzwischen im Ergebnis der Prüfung ein Behältertausch vorgenommen wurde und ihm nun je ein 240 l Behälter für Papier- (blaue Tonne) und Verpackungsmüll (gelbe Tonne) zur Verfügung stehen.