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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Krank durch Pflanzenschutzmittel? – Bürgerbeauftragter erreicht umgehende Prüfung durch Behörde

Die Landwirtschaft ist ein in Thüringen wichtiger Wirtschaftszweig. Sie sichert mit ihrer Produktion die Ernährung der Bevölkerung und trägt erheblich zum Volkseinkommen bei. Etwa die Hälfte der Gesamtfläche Thüringens wird landwirtschaftlich genutzt. Dem Schutz dieser Flächen kommt daher große Bedeutung zu. Da jedoch Unkräuter, Pflanzenkrankheiten und -schädlinge erhebliche wirtschaftliche Schäden durch Ertragsausfälle und Minderungen der Qualität des Erntegutes bei Kulturpflanzen verursachen können, setzen Landwirte als Gegenmaßnahme häufig auch Pflanzenschutzmittel (auch Pestizide genannt) ein. Dies sind chemische oder biologische Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren) schützen sollen. 

Doch der vermehrte Einsatz von Pestiziden kann auch Gefährdungen für den Menschen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang erreichte den Bürgerbeauftragten der Hilferuf einer Bürgerin, die direkt neben einem Feld wohnte, auf dem sie regelmäßig den Einsatz solcher Pflanzenschutzmittel beobachtete. Die Bürgerin klagte über gesundheitliche Probleme, die sie auf den Einsatz der Chemikalien zurückführte. Sie bat daher den Bürgerbeauftragten um Aufklärung. Dieser nahm sich umgehend des Falls an, um eine Klärung herbeizuführen und ggf. gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerin zu vermeiden. 

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Lösungsansatz und Ergebnis

Pflanzenschutzmittel müssen sachgerecht verwendet werden, um Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt zu vermeiden. Zum sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln existieren verschiedene gesetzliche Regelungen in der Europäischen Union (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen), in Deutschland (Pflanzenschutzgesetz, Verordnungen, Leitlinien) und auch in Thüringen. Diese Regelungen beschäftigen sich vorrangig mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie mit Vorschriften zu deren fachgerechter Anwendung.  

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Pflanzenschutzdienst Thüringen durch systematische Kontrollen überwacht. In Thüringen arbeiten die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (Referat Pflanzenschutz), die Sachbearbeiter Pflanzenschutz der Landwirtschaftsämter sowie ThüringenForst auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes als Pflanzenschutzdienst Thüringen zusammen. 

In diesem Sinne kontaktierte der Bürgerbeauftragte die zuständige Stelle des örtlichen Landwirtschaftsamtes, wies auf die von der Bürgerin geschilderten gesundheitlichen Beschwerden hin und regte eine kurzfristige Überprüfung auf etwaige sachliche Fehler bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel an. 

Diese Überprüfung wurde noch am selben Tag durchgeführt. In deren Ergebnis konnten jedoch keine Fehler bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgestellt werden. Vielmehr wurden seitens des landwirtschaftlichen Betriebes alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. So konnte die auf Anregung des Bürgerbeauftragten durchgeführte Überprüfung zumindest Aufschluss darüber geben, dass die gesundheitlichen Beschwerden der Bürgerin nicht auf einen fehlerhaften, nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Gebrauch der Chemikalien zurückzuführen waren. Aus Sicht des Bürgerbeauftragten ist hier das schnelle und umsichtige Handeln des Landwirtschaftsamtes positiv hervorzuheben. 

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